Ausbildungsprofil
Fachlagerist/-in
Verordnung gültig ab August 2004
Berufsbild
Sie nehmen Güter an und prüfen anhand der Begleitpapiere die Eigenschaften. Sie erfassen die Güter via EDV, prüfen ihren Zustand und lagern sie. Dabei achten sie darauf, dass die Waren unter guten Bedingungen gelagert werden. In regelmäßigen Abständen führen sie Inventuren durch. Für den Versand verpacken sie die Güter, füllen die Begleitpapiere aus und beladen LKWs. Sie kennzeichnen, beschriften und sichern die Sendungen. Die Güter transportieren sie mithilfe verschiedener Transportgeräte und Fördermittel, wie z. B. Gabelstapler oder automatische Sortieranlagen, deren Pflege ebenfalls zu ihren Aufgaben gehört.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Fachlagerist/-in ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen
- Alfred-Müller-Armack Berufskolleg, Köln
- Nell-Breuning-Berufskolleg, Frechen
- Städtisches Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung, Leverkusen
- Berufskolleg Oberberg, Kaufm. Schulen Gummersbach und Waldbröl
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)