Ausbildungsprofil

Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Verordnung gültig seit August 2011

Berufsbild

Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice arbeiten in Unternehmen des Küchen- und Möbelhandels sowie in Möbelspeditionen. Sie sind meist bei Kunden im Wohn- und Geschäftsbereich tätig. Sie liefern Küchen, Möbel oder Geräte, bauen diese ab und wieder auf und stellen Anschlüsse an z. B. Wasserleitungen her.
Zudem führen sie Verpackungs- sowie Lagerarbeiten durch. Teilweise be- und verarbeiten sie z. B. Holz, Glas oder Metall. Außerdem bearbeiten sie Reklamationen, prüfen Rechnungen und nehmen Zahlungen entgegen. Sie beraten Kunden über Serviceleistungen des Unternehmens, planen und dokumentieren ihre Arbeit stets unter der Einhaltung von Qualitätsstandards.
Alle Aufträge erledigen sie eigenständig oder im Team unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie der Wünsche der Kunden.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industriell- technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.