Ausbildungsprofil
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Verordnung gültig seit August 2014
Berufsbild
Viele Lebensmittel werden nicht mehr in Kleinbetrieben hergestellt, sondern in industrieller Großproduktion mit automatisierten Anlagen. Die Fachkräfte für Lebensmitteltechnik stellen aus verschiedenen Rohstoffen und Halbfabrikaten verkaufsfertige Lebensmittel her. Sie arbeiten nach vorgeschriebenen Rezepturen und mit automatisierten Produktionsanlagen und kennen sämtliche Produktionsabläufe: von der Ankunft der Rohwaren bis hin zum fertig verpackten Produkt.
Sie wissen, wie man die Rohprodukte richtig behandelt, lagert und verarbeitet. Sie richten die Maschinen und Anlagen für die unterschiedlichen Arbeitsabläufe ein, bedienen und überwachen sie. Die fertigen Nahrungsmittel sollen jeweils ein bestimmtes Gewicht, eine bestimmte Menge und natürlich auch eine gute Qualität aufweisen. Auch das zu kontrollieren ist Aufgabe der Fachkräfte für Lebensmitteltechnik.
Weiterhin sorgen sie durch rechtzeitiges Nachbestellen dafür, dass immer genügend Rohstoffe zum Verarbeiten vorhanden sind, und kümmern sich auch darum, dass die Abfälle umweltgerecht entsorgt werden.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule
- Berufskolleg des Vereins der Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft e. V.
- Berufskolleg Königsstraße, Gelsenkirchen
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen PAL
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industriell- technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)