Ausbildungsprofil

Fachkraft für Abwassertechnik (bis Juli 2024)

Verordnung gültig bis Juli 2024

Neuordnung

Dieser Beruf wurde neu geordnet und für den 1. August 2024 neu erlassen. Das bedeutet, dass für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2024 neu geschlossen werden, die neue Verordnung gilt. Weitere Infos zu dem neuen Beruf erhalten Sie auf unserer Internetseite Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung (ab August 2024) oder durch unsere Ausbildungsberater/innen.

Berufsbild

Fachkräfte für Abwassertechnik reinigen Abwässer und warten Abwasserrohrsysteme. Dazu überwachen und steuern sie die Betriebsabläufe in Kläranlagen und Kanalbetrieben.
Sie
  • führen Messungen, analytische Bestimmungen und mikrobiologische Untersuchungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch, überwachen und dokumentieren die Einhaltung rechtlicher Anforderungen
  • planen, überwachen, steuern und dokumentieren Prozessabläufe in Klärwerken, ziehen Proben und "checken" sie, wenden Verfahren der mechanischen und biologischen Abwasserreinigung an
  • bedienen Anlagen und Geräte für die Abwasser- und Klärschlammbehandlung sowie zur Gasaufbereitung und Gasverwertung, inspizieren Maschinen, Geräte, Rohrleitungssysteme und bauliche Anlagen und halten diese instand. Sie kennen die Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom, beurteilen Störungen und führen elektrotechnische Arbeiten aus.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.