Ausbildungsprofil
Fachinformatiker/-in
Verordnung gültig ab August 2020
Berufsbild
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung entwickeln und programmieren kundenspezifische Softwareanwendungen. Sie erstellen individuelle Software neu oder testen bestehende Anwendungen, passen diese an und entwickeln anwendungsgerechte Bedienoberflächen. Für ihre Arbeit nutzen sie Programmiersprachen und Werkzeuge wie z.B. Entwicklertools. Außerdem übernehmen sie Aufgaben in der Projektplanung und -kontrolle. Darüber hinaus beheben sie Fehler mithilfe von Experten- und Diagnosesystemen und beraten bzw. schulen die Anwender.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Systemintegration planen und konfigurieren IT-Systeme. Als Dienstleister im eigenen Haus oder beim Kunden richten sie diese Systeme entsprechend den Kundenanforderungen ein und betreiben bzw. verwalten sie. Dazu gehört auch, dass sie bei auftretenden Störungen die Fehler systematisch und unter Einsatz von Experten- und Diagnosesystemen eingrenzen und beheben. Sie beraten interne und externe Anwender bei Auswahl und Einsatz der Geräte und lösen Anwendungs- und Systemprobleme. Daneben erstellen sie Systemdokumentationen und führen Schulungen für die Benutzer durch.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse prüfen bestehende Arbeits- und Geschäftsprozesse auf informationstechnischer Ebene. Sie befassen sich u.a. mit den Möglichkeiten, datengesteuerte Prozesse effizienter zu gestalten, Geschäftsprozesse zu digitalisieren, Aufgaben zu automatisieren, und konzipieren entsprechende Lösungen. Gleichzeitig ergreifen sie Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz. Auch die Bereiche Big Data und Machine Learning können zum Aufgabenbereich gehören.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Digitale Vernetzung arbeiten mit an der Verbindung unterschiedlicher Komponenten wie informationstechnische Systeme, Maschinen, Geräte, Anlagen, Produkte und Menschen, um schnellere, bessere, aber auch sicherere Arbeitsabläufe zu schaffen. Zunächst analysieren sie die bestehenden Systeme sowie Netzwerke. Sie installieren Netzwerkkomponenten sowie Betriebssysteme, passen sie an die Gegebenheiten an, richten den Datenaustausch ein und testen die Systeme. Sie überwachen Anlagen, werten Diagnose-, System-, Prozessdaten sowie Instandhaltungsprotokolle aus, definieren Schwachstellen und beseitigen sie.
Ausbildungsverordnungen und Rahmenpläne
Betrieblicher Rahmenplan
BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige, finden Sie eine Übersicht diverser Angebote sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)