Ausbildungsprofil
Fachangestellte/-r für Medien und Informationsdienste
Verordnung gültig ab August 1998
Berufsbild
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek wirken beim Aufbau und der Pflege von Bibliotheksbeständen mit. Im Benutzerservice beraten sie Kunden und besorgen Medien oder Informationen für sie.
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Archiv sichten, bewerten und archivieren Schriftgut sowie andere Informationsträger und pflegen den Archivbestand. Daneben organisieren und überwachen sie die Benutzung von Archivalien.
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bildagentur beschaffen, bearbeiten und verwalten Bilder. Sie beraten Kunden bei der Bildauswahl und schließen mit ihnen Verträge, z.B. über Nutzungsrechte, ab.
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Information und Dokumentation beschaffen Informationen, bereiten diese auf und pflegen bzw. verwalten sie, um sie anschließend ihren Kunden zur Verfügung zu stellen.
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Medizinische Dokumentation erfassen, verwalten und pflegen medizinische Datenbestände. Sie klassifizieren Informationen, prüfen, pflegen und sichern sie.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Bezirksregierung Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Bezirksregierung Köln. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)