Ausbildungsprofil

Elektroniker/-in für Geräte und Systeme

Verordnung gültig seit August 2018

Berufsbild

Die Aufgabe von Elektroniker/-innen für Geräte und Systeme ist es, eine Vielzahl von elektronischen Anlagen in Betrieb zu halten und für ihre reibungslose Funktion zu sorgen. Das können die Überwachungskameras und die Alarmanlage im Haus sein, die Telefonanlage, medizinische Geräte oder die Klimaanlage.
Elektroniker/-innen müssen den Überblick über verschiedene Systeme behalten und dafür Sorge tragen, dass diese auch problemlos miteinander arbeiten. So montieren sie Systeme und installieren einzelne Komponenten, verdrahten Anlagenteile untereinander und wissen, wie sich eine bestehende Infrastruktur an den technischen Fortschritt und an immer leistungsfähigere Prozessoren und Computersteuerungen anpassen lässt.
Gebraucht werden Elektroniker/-innen praktisch überall dort, wo Systeme hergestellt oder eingesetzt werden: egal, ob in der Automobilindustrie, der Medizintechnik, im Maschinen- und Anlagenbau oder der Mess- und Regeltechnik. Die Wartung, Überwachung, Prüfung und auch die Kontrolle der Arbeit von Drittfirmen gehören ebenso zu den Anforderungen an einen Elektroniker wie die Planung von Schaltungen oder die Installation und Konfigurierung von Programmen. Nicht zuletzt ist die Umsetzung von Unfallverhütungsvorschriften eine wichtige Aufgabe.
Ausbildungsbetriebe erwarten für die Duale Ausbildung mindestens den Hauptschulabschluss, viele aber auch die Fachoberschulreife. Englischkenntnisse, gutes Mathematik- und Physikwissen sowie Technikbegeisterung sind ein Muss. Ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen hilft, wenn Pläne und Konstruktionszeichnungen ausgewertet und umgesetzt werden müssen. Für viele ist die Ausbildung nur der erste von mehreren Karriereschritten: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Ausbilder/-in, Industriemeister/-in, Technische/-r Fachwirt/-in oder nach einem Fachhochschulstudium Diplomingenieur/-in zu werden.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.