Ausbildungsprofil
Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
Verordnung gültig seit August 2018
Berufsbild
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers/der Mechatronikerin hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereinigte Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Grundlagen dafür sind die Änderungsverordnungen vom 7. Juni 2018.
In der Ausbildung lernt der oder die Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik Funktionszusammenhänge und Prozessabläufe zu analysieren und darauf aufbauend Automatisierungsanlagen zu entwerfen. Wenn etwa ein Kunde wünscht, dass sich die Belüftungsanlage in seinem Bürogebäude zu einer bestimmten Uhrzeit von allein ausschaltet, wird er oder sie für ihn die Kosten kalkulieren, ihn beraten und das System planen. Das geschieht am Computer: Mit Hilfe spezieller Programme entwirft der Elektroniker für Automatisierungstechnik die Anlage, die der Kunde wünscht.
Als Azubi wird man also nicht nur mit dem aktuellsten Stand der Technik vertraut gemacht, sondern auch auf den Gebieten Kalkulation, Beratung, Planung und Programmierung geschult. Zudem eignet sich der oder die Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik Kenntnisse an, die in seinem gesamten Berufsleben nützlich sind, insbesondere auf den Gebieten Visualisierung, Fernsteuerung und Software-Wartung von Industrieanlagen. Und diese Kenntnisse kann er oder sie weltweit einsetzen. Manche Unterlagen sind auf Englisch, und auch manche Verhandlungen werden auf Englisch geführt. Diese Fremdsprache sollte man also beherrschen, wenn man diesen Beruf ausüben möchte.
Wenn eine automatische Anlage mal nicht so läuft, wie der Kunde sich das vorgestellt hat, kommt der oder die Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik vorbei und programmiert diese um. Vielleicht müssen auch nur Sensoren erneuert werden, aber auch das ist für ihn oder sie kein Problem: In der Ausbildung lernen sie nämlich, wie man Sensoren, Leiteinrichtungen oder Maschinen- und Prozesssteuerungen installiert und wartet sowie den Umgang mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Antrieben.
Zur Ausbildung gehört ebenso die überbetriebliche Ausbildung. Nach der Ausbildung beherrschen Elektroniker/-innen für Automatisierungstechnik das Programmieren, Testen und Installieren von Automatisierungssystemen. Arbeitgeber können Hersteller von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen sein, ebenso Betrieben der Elektroinstallation und in Wasser- und Klärwerke.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen
- Goldenberg Europakolleg des Rhein-Erft-Kreises, Wesseling
- Werner-von-Siemens-Schule, Köln
- Berufskolleg CHEMPARK Leverkusen
Anerkannte Ersatzschule
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwei wichtige Hinweise zur Prüfung:
- Seit der Abschlussprüfung Teil 2 - Sommer 2022 gibt es neue Bestandteile des Teilepools - Einsatzgebiete 2/3/5 (Berufs-Nr. 3102).
- Seit der Abschlussprüfung Teil 2 – Sommer 2022 gibt es neue Bestandteile des Teilepools – Einsatzgebiet 1/4 (Berufs-Nr. 3101).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)