Ausbildungsprofil
Elektroanlagenmonteur/-in
Verordnung gültig seit August 1997
Berufsbild
In jedem Betrieb werden elektrische Anlagen aller Art gebraucht – sei es zur Beleuchtung, zur Steuerung oder Regelung von Maschinen und Motoren. Die Installation, Wartung und Reparatur solcher Anlagen gehören zu den täglichen Aufgaben einer Elektroanlagenmonteurin oder eines Elektroanlagenmonteurs.
Sie erstellen Stücklisten der Anlagen, checken Montage- und Schaltpläne und montieren verschiedene Bauteile, die entweder vorgefertigt sind oder selbst durch Sägen, Feilen, Bohren oder Schweißen hergestellt werden. Sie bauen Schaltgeräte zusammen und verdrahten elektrische Baugruppen. Zudem montieren und installieren sie elektrische Beleuchtungsanlagen, messen und prüfen elektrische Anlagen und Baugruppen, stellen diese ein und nehmen sie in Betrieb. Außerdem beseitigt der oder die Elektroanlagenmonteur/in Fehler in elektrischen Anlagen.
Arbeitgeber in dieser Branche sind vor allem Betriebe im Bereich der Elektroinstallation, doch auch Energieversorgungsunternehmen beschäftigen Elektroanlagenmonteur/innen. Und nicht zuletzt kommen Hersteller elektrischer Anlagen und Bauteile oder von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen ebenso als Arbeitgeber infrage. Da Experten mit entsprechenden Kenntnissen nahezu überall benötigt werden, ist ein/e Elektroanlagenmonteur/in oft auf Montage. Deshalb sollte er oder sie in der Lage sein, die Auftragsabwicklung sorgfältig zu planen und die Ausführung gründlich vorzubereiten, indem er oder sie Montagebaustellen einrichtet. Zudem muss er oder sie Werkzeuge, Messgeräte und persönliche Schutzausrüstung passend auswählen können. Wer das Talent besitzt, seine Arbeitsabläufe geschickt zu organisieren und noch dazu flexibel ist, hat klare Vorteile.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule:
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)