Ausbildungsprofil

Drogist/-in

Verordnung gültig seit August 1992

Berufsbild

Verkauf und Beratung sind die Haupttätigkeiten von Drogistinnen und Drogisten. Daher ist es besonders wichtig, dass man freundlich und hilfsbereit auf Menschen zugehen kann und gute Kenntnisse über die einzelnen Produkte erwirbt. Zusammensetzung, chemische Bestandteile, Einsatzmöglichkeiten und Alternativen – das sind Dinge, die Kunden interessieren.
Bei einem immer umfangreicheren Sortiment müssen Drogistinnen und Drogisten stets bereit sein, sich mit den einzelnen Produkten auseinanderzusetzen, sich zu informieren und dazuzulernen. Denn die Kunden werden zunehmend anspruchsvoller, viele möchten zum Beispiel keine Konservierungsstoffe in ihrer täglichen Gesichtspflege, interessieren sich für biologische Lebensmittel oder wollen wissen, wie sie Pflanzenschutzmittel umweltfreundlich entsorgen können.
Der Drogist oder die Drogistin muss Trends erkennen und wissen, was auf dem Markt los ist. Auch Testergebnisse für einzelne Produkte sollte er oder sie kennen, um im Kundengespräch darauf eingehen zu können.
Drogistinnen und Drogisten arbeiten in Drogerien oder Drogeriemärkten, in der Drogerieabteilung von Kaufhäusern oder Supermärkten und in anderen Fachgeschäften mit Drogeriesortiment. Auch im Großhandel für Körperpflege- und Kosmetikprodukte oder im pharmazeutischen Großhandel finden Drogistinnen und Drogisten Arbeit.
Nach der Ausbildung und ein paar Jahren Berufserfahrung bieten sich Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel zum Handelsfachwirt oder zum Pharmareferenten an. Noch während der Ausbildung kann man sich auf die Bereiche „Foto“ oder „Chemisch-technische Waren und Pflanzenschutz“ spezialisieren.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.