Ausbildungsprofil
Berufskraftfahrer/-in
Verordnung gültig seit August 2001
Berufsbild
Berufskraftfahrer/-innen arbeiten hauptsächlich in Transportunternehmen des Güter- und Personenverkehrs, wie z. B. Speditionen, kommunalen Verkehrsbetrieben oder Bus- und Reiseunternehmen. Darüber hinaus sind sie unter anderem bei Post- und Kurier- oder Abschlepp- und Pannendiensten tätig Der Baustofftransport und Betriebe der Getränkeherstellung oder der Abfallwirtschaft eröffnen weitere Arbeitsfelder.
Berufskraftfahrer/innen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sie mit anderen, insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport- und Logistikkette ab, ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Weiterhin ergreifen sie qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen durch.
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C, CE wurde von 18 auf 21 Jahre angehoben (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), straßenverkehrsrechtliche Vorschriften seit 19.01.2013). Damit muss auch für die Führerscheinklasse C, CE, bis zum Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren die erforderliche körperliche und geistige Eignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachgewiesen werden, um die erste Fahrerlaubnis zu erhalten (§ 10 Abs. 2 FeV).
Die Kosten der medizinisch-psychologischen Untersuchung trägt der Ausbildungsbetrieb. Bitte informieren Sie Ihre(n) Auszubildenden darüber.
Bis zum Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren gilt diese Fahrerlaubnis nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung. Diese Auflage entfällt mit Erreichen des Mindestalters oder mit Abschluss der Berufsausbildung, wenn im Führerschein die „95“ eingetragen wurde.
In einigen Fällen liegt das Mindestalter weiterhin bei 18 Jahren:
- nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG).
- für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer/-in
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird sowohl schriftlich als auch praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen PAL
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)