IHK24

Ausbildung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung dürfen jeden dualen Ausbildungsberuf erlernen. Prinzipiell sollte zunächst geprüft werden, ob ein anerkannter Ausbildungsberuf für die Ausbildung in Frage kommt. Nur wenn dies auf Grund der Schwere der Behinderung nicht möglich ist, kann in einem der Berufe für Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker ausgebildet werden.
Bei der IHK Köln gibt es derzeit folgenden Ausbildungsberufe (Ausbildungsregelungen) zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker:
  • Fachpraktikerin für Büromanagement/ Fachpraktiker für Büromanagement
  • Fachpraktikerin Küche / Fachpraktiker Küche
  • Fachpraktikerin im Lagerbereich / Fachpraktiker im Lagerbereich
  • Fachpraktikerin für Metalltechnik / Fachpraktiker für Metalltechnik
  • Fachpraktikerin Service in sozialen Einrichtungen / Fachpraktiker Service in sozialen Einrichtungen
  • Fachpraktikerin im Verkauf / Fachpraktiker im Verkauf
  • Fachpraktikerin für Zerspannungsmechanik / Fachpraktiker für Zerspannungsmechanik
  • Helferin im Gastgewerbe / Helfer im Gastgewerbe
Die Kammern sollen neue Berufe für Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen nach § 66 BbiG unterstützen. Das gilt auch für einzelne Fälle. Die Ausbildungsinhalte sollen aus anerkannten Ausbildungsberufen stammen.

Wer darf diese Berufe lernen?

Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen, besonders solche mit dauerhaften und erheblichen Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit.

Wer entscheidet, ob jemand diese Ausbildung machen darf?

Die Agenturen für Arbeit entscheiden, ob jemand diese Berufe lernen darf.