Ausbildungsprofil

Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch- und Betontrenntechnik (bis Juli 2026)

Anstehende Neuordnung

Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.

Verordnung gültig seit August 2004

Berufsbild

Bauwerksmechaniker/Bauwerksmechanikerinnen für Abbruch und Betontrenntechnik führen Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbstständig durch.
Der Arbeitsplatz kann in der Werkstatt und auf der Baustelle sein: In der Werkstatt baut er die Teile vor, auf der Baustelle fügt er sie zusammen. Dort, im Freien, lässt er den Beton in die selbst montierte Form fließen. Bei einem größeren Bauwerk werden dafür Maschinen verwendet, zum Beispiel Betonpumpen. Und auch die fachgerechte Einarbeitung von Stahlbeton und Dämmungen in ein Bauwerk gehört zum Job- Profil.
Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt, die Abnahme der Prüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Abnahme der Prüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Rückfalloption: Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.