Ausbildung
Aufbereitungsmechaniker/-in
Verordnung gültig seit August 2004
Berufsbild
Aufbereitungsmechaniker/Aufbereitungsmechanikerinnen fördern Rohstoffe und be- oder verarbeiten sie zu verkaufsfähigen Produkten. Je nach Fachrichtung handelt es sich dabei um Naturstein, feuerfeste und keramische Rohstoffe, Sand und Kies, Steinkohle oder Braunkohle. Sie arbeiten im Steinkohlenbergbau oder in Kokereien, im Braunkohlenbergbau, in Sand- und Kiesgruben mit angeschlossenen Aufbereitungsbetrieben oder in Unternehmen, die Natursteine sowie feuerfeste und keramische Rohstoffe gewinnen und aufbereiten. Darüber hinaus kommen Hersteller keramischer Erzeugnisse und Zementwerke als Arbeitgeber in Frage.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen:
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Hinweis: die Abnahme der Prüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: die Abnahme der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)