IHK-Merkblatt (Stand: September 2024)

BMF veröffentlicht Vordruck standardisierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für 2024

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die EÜR ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung. Sie stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber, um den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens zu berechnen. Die EÜR richtet sich an Unternehmer, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Wer darf die EÜR anwenden?

Unternehmer, die keine Bilanzierungspflicht haben, können die EÜR nutzen. Voraussetzungen:
  • Jahresumsatz unter 600.000 Euro und Jahresgewinn unter 60.000 Euro
  • Freiberufler und nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmer (z.B. GbR) Wer diese Grenzen überschreitet, muss eine Bilanz erstellen.

Wie wird der Gewinn per EÜR ermittelt?

Die Gewinnermittlung erfolgt durch die Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben. Am Jahresende wird der Gewinn oder Verlust durch den Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen berechnet:
Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

Was gehört in die EÜR?

Die EÜR umfasst:
  • Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Steuersätzen
  • Abschreibungen auf Anlagegüter
  • Betriebseinnahmen wie Verkaufserlöse, private Kfz- und Telefonnutzung
  • Betriebsausgaben wie Wareneinkäufe, Miete, Löhne, Kfz-Kosten

Wie erfolgt die Übermittlung an das Finanzamt?

Seit 2003 gibt es ein standardisiertes Formular für die EÜR, das elektronisch über ELSTER übermittelt werden muss. Seit 2017 gilt dies auch für Kleinunternehmer.
Seit dem Jahr 2003 gibt es vom Bundesfinanzministerium für Finanzen (BMF) ein einheitliches Formular für die EÜR, der Vordruck wird regelmäßig überarbeitet.
Am 2. September 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Vordruck EÜR für die standardisierte Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und 60 Abs. 4 EStDV bekanntgegeben.

Was gilt es bei der Abschreibung zu beachten?

  • Wirtschaftsgüter unter 800 Euro (netto) können sofort abgeschrieben werden.
  • Für Güter zwischen 250 und 1.000 Euro kann ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.
  • Wirtschaftsgüter über 1.000 Euro werden individuell abgeschrieben.

Was bedeutet das Zufluss-Abfluss-Prinzip?

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnungsstellung. Einnahmen und Ausgaben werden im Jahr des tatsächlichen Zahlungsflusses berücksichtigt.

Was sind häufig gestellte Fragen zur EÜR?

  • Vorteile für Kleinunternehmer: Rechnungen ohne Umsatzsteuer und einfachere Gewinnermittlung.
  • Aufbewahrungsfristen: Belege und Abschlüsse müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Bilanzierungspflicht: Überschreitet ein Gewerbetreibender die Grenzen für Umsatz oder Gewinn, ist eine Bilanz erforderlich.

Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Koblenz – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.