Gewerberecht

Erfolgreich im Reisegewerbe: Was Sie wissen sollten

Das Reisegewerbe bietet eine attraktive Möglichkeit, Waren zu vertreiben oder Dienstleistungen anzubieten. Doch bevor Sie starten, müssen Sie einige rechtliche Aspekte beachten. Ein kurzer Überblick.

Erlaubnis und Antragsverfahren

Gemäß § 55 der Gewerbeordnung benötigen Sie eine Reisegewerbekarte, um Ihr Reisegewerbe ausüben zu dürfen. Diese Karte beantragen Sie bei Ihrer (Verbands-)Gemeinde. Erforderliche Unterlagen für den Antrag sind Personalausweis, polizeiliches Führungszeugnis und gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung.

Kontrolle und Gebühren

Die Kontrolle für das Reisegewerbe ist strenger als bei einer herkömmlichen Gewerbeanmeldung. Die Gebühren für die Reisegewerbekarte variieren je nach Gemeinde und Art des Reisegewerbes.

Werbung im Reisegewerbe

Die Art und Weise der Werbung im Reisegewerbe unterliegt strengen Regeln. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat beispielsweise die Aufforderung zur Kontaktaufnahme per Online-Terminvereinbarung als wettbewerbswidrig eingestuft (Urteil v. 10.01.2024, Az. 6 U 28/23).

Gewerbesteuer und Mitgliedschaft

Reisegewerbetreibende sind gewerbesteuerpflichtig und automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Nach Erteilung der Erlaubnis werden das Finanzamt, die IHK und andere relevante Stellen informiert.
Hinweis: Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK - nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.