Gewerbe - frei und erlaubnispflichtig
Gewerberecht
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, das heißt für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In manchen Branchen ist aber dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig.
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Julia Kapp
Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)
Timo Frisch-Machhausen
Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)