27 Mitgliedsstaaten

Arbeiten in der EU

Die Europäische Union besteht aktuell aus 27 Staaten. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft garantiert das Recht für alle Unionsbürger für die folgenden Grundfreiheiten: Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Freizügigkeit / Arbeitnehmerfreizügigkeit, Freier Kapital- und Zahlungsverkehr, Freier Warenverkehr.
Die Voraussetzungen für die Freizügigkeit sind in Art. 18 (grundsätzlich für alle Unionsbürger), Art. 39 (Arbeitnehmer), Art. 43 (Niederlassung von Selbstständigen) und Art. 49 (Dienstleistungen) des EG-Vertrags sowie in zahlreichen sekundärrechtlichen Grundlagen (Verordnungen und Richtlinien) festgelegt. Die Richtlinien und Verordnungen spiegeln sich in den nationalen Gesetzen wider, bei deren Auslegung die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, zu denen auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zählt, vorrangig zu berücksichtigen sind.
Dennoch sind im unternehmerischen Alltag im Einzelfall eine Vielzahl von Regelungen zu beachten:

Arbeitnehmerentsendung
Werden Mitarbeiter zur vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen EU-Staat entsandt, sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Von einer Entsendung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer in einem EU-Mitgliedstaat angestellt ist, der Arbeitgeber jedoch entscheidet, ihn vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten zu lassen.
EU-Bescheinigung
Eine Bescheinigung über rechtmäßige Niederlassung bzw. über ausgeübte Tätigkeiten im Herkunftsland wird unter Umständen verlangt, wenn Sie sich als Unternehmer in einem EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchten.

Dienstleistungs- und Verbraucherrecht
Seit Ende 2009 bietet das Portal 21 Verbrauchern und Unternehmern in Deutschland ausführliche und aktuelle Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in anderen EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.

Einreise und Aufenthalt
Der Aufenthalt in Deutschland ist für Ausländer grundsätzlich ebenso von einer Gestattung abhängig wie die Einreise selbst. Hierfür sind folgende Formen des Aufenthaltstitels vorgesehen: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

Durchsetzung von Rechten in der EU
Die Europäische Union bietet den Unionsbürgern, Einwohnern, Unternehmen und Verbänden der EU viele Vorteile. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sind auch Unionsbürger und genießen aufgrund ihrer Unionsbürgerschaft eine ganze Reihe von Rechten. Es kann jedoch vorkommen, dass sie bei der Ausübung ihrer Rechte auf Probleme stoßen.