Datenbank mit Vorschriften anderer EU-Staaten

Arbeitnehmerentsendung in der EU

Werden Mitarbeiter zur vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen EU-Staat entsandt, sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Von einer Entsendung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer in einem EU-Mitgliedstaat angestellt ist, der Arbeitgeber jedoch entscheidet, ihn vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten zu lassen.
Beispielsweise könnte ein Dienstleister, der eine Auftragsarbeit in einem anderen Land zu erledigen hat, seine Mitarbeiter dorthin schicken, um den Auftrag auszuführen. Diese grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen wird auch als Entsendung bezeichnet. Wanderarbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit suchen und dort angestellt werden, fallen nicht unter diese Kategorie.