Allgemeine Informationen

Gefahrgutfahrer

Schulungspflicht

Fahrzeugführer*innen, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen besonders qualifiziert sein. Dies setzt eine Schulung mit anschließender Prüfung für Gefahrgutfahrer*innen voraus.
Die Schulungen werden im IHK-Bezirk Koblenz durch Schulungsveranstalter durchgeführt, die von der IHK Koblenz anerkannt sind. Die IHK führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card) über die erfolgreiche Teilnahme aus (ADR: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route; Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Aufbau Schulungssystem

Die erstmalige Schulung setzt sich aus folgenden Kursen zusammen:

Basiskurs

Kursdauer: mindestens 19 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Den Basiskurs müssen alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer*innen absolvieren. Nach erfolgreichem Abschuss berechtigt die dann ausgestellte ADR-Bescheinigung zum Transport von Stück- und Schüttgütern, ausgenommen Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Stoffe).

Aufbaukurs Tank

Kursdauer: mindestens 13 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Tank ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen mit fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks, Batteriefahrzeugen und Fahrzeugen zum Transport von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung in Tanks (ausgenommen Güter der Klassen 1 und 7) erweitert.

Aufbaukurs Klasse 1 – Explosive Stoffe

Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 1 ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 1 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 erweitert.

Aufbaukurs Klasse 7 – Radioaktive Stoffe

Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten
Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 7 ist erforderlich für Fahrer*innen von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 7 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechen für die Beförderung von Gütern der Klasse 7 erweitert.

Gültigkeit

Die ADR-Bescheinigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Zur Verlängerung der Gültigkeit um weitere fünf Jahre müssen Fahrzeugführer*innen innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit an einer Auffrischungsschulung teilnehmen.

Auffrischungsschulung

Kursdauer: mindestens 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten
Die Auffrischungsschulung wird gemeinsam für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer*innen durchgeführt; unabhängig von den in der Erstschulung absolvierten Kursen. Der Schulungsveranstalter berücksichtigt die diesbezügliche Zusammensetzung des Kurses. Sie dient der Auffrischung der Kenntnisse und der Vermittlung von Änderungen. Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss um fünf Jahre ab Gültigkeitsdatum verlängert.

Schulungsveranstalter

Schulungsanbieter bedürfen einer Zulassung bzw. Anerkennung einer Industrie- und Handelskammer. Informationen über Kurstermine und die jeweiligen Konditionen erfahren Sie direkt bei den Schulungsveranstaltern.

Wiederholungsprüfung

Bei nicht bestandener Erstprüfung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung einmalig ohne vorhergehende Schulung zu wiederholen. Die IHK Koblenz bietet regelmäßig Termine für eine Wiederholungsprüfung an. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro.

Gesetzliche Regelungen

Der Schulungsumfang sowie die Schulungsdauer richten sich nach der Art der Beförderung (Fahrzeugart) und nach der Art der zu befördernden Güter (Gefahrgutklassen).
Näheres regelt die IHK durch Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 377 KB) betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer*innen.
Nachfolgend finden Sie weitere gesetzliche Grundlagen: