Informationen zur Prüfung
Wiederholungsprüfung Gefahrgutfahrer
Wichtige Informationen zur Prüfung
Zulassung zur Wiederholungsprüfung
Bei nicht bestandener Erstprüfung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung einmalig ohne vorhergehende Schulung zu wiederholen. Zugelassen zur Wiederholungsprüfung sind nur diejenigen Personen, die bereits die Erstprüfung bei der IHK Koblenz abgelegt haben. Es muss eine gesonderte Anmeldung zur Prüfung erfolgen.
Prüfungsarten, Prüfungsdauer und Bestehen der Prüfung
Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungsart, Prüfungsdauer und zum Bestehen der Prüfung:
Prüfungsart |
Prüfungsdauer
in Minuten
|
Erlaubte Fehlerpunkte zum Bestehen der Prüfung
|
Basiskurs |
45
|
5
|
Aufbaukurs Tank |
45
|
4
|
Aufbaukurs Klasse 1 |
30
|
4
|
Aufbaukurs Klasse 7 |
30
|
4
|
Auffrischungsschulung |
30
|
4
|
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt gemäß der zurzeit gültigen Gebührensatzung der IHK Koblenz 50,00 Euro, die spätestens zu Beginn der Prüfung zu zahlen ist.
Prüfungsanmeldung
Die Wiederholungsprüfungen finden in den Räumlichkeiten der IHK Koblenz statt.
Online-Anmeldung: Hier können Sie sich zur Wiederholungsprüfung anmelden.
Prüfungstermine
Prüfungstermin* | Anmeldeschluss** |
18. November 2024 | 04. November 2024 |
09. Dezember 2024 | 25. November 2024 |
27. Januar 2025 | 06. Januar 2025 |
24. Februar 2025 | 03. Februar 2025 |
24. März 2025 | 03. März 2025 |
14. April 2025 | 24. März 2025 |
19. Mai 2025 | 28. März 2025 |
23. Juni 2025 | 02. Juni 2025 |
21. Juli 2025 | 30. Juni 2025 |
25. August 2025 | 04. August 2025 |
22. September 2025 | 01. September 2025 |
28. Oktober 2025 | 07. Oktober 2025 |
24. November 2025 | 03. November 2025 |
15. Dezember 2025 | 24. November 2025 |
* Unverbindliche Planung: Änderungen jederzeit vorbehalten.
** Ist die maximale Teilnehmerzahl vor dem Anmeldeschluss erreicht, ist eine Onlineanmeldung zu diesem Termin nicht mehr möglich.
Rücktritt von der Prüfung
- Tritt ein Teilnehmender vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilnehmender zu einer Prüfung nicht erscheint.
- Tritt ein Teilnehmender im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.
- Tritt ein Teilnehmender aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Teilnehmende als wichtigen Grund geltend, dass er wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder die Prüfung nach Beginn abbrechen musste, so hat der Teilnehmende dies unverzüglich spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Ausschluss von der Prüfung
Unternimmt ein Teilnehmender Täuschungshandlungen oder stört er den Prüfungsablauf erheblich, kann er von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Grundsätze der Prüfung
- Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Sie kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Die IHK bestimmt das Verfahren. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß 8.2.2.7 ADR.
- Die Prüfungssprache ist deutsch.
- Die Prüfung ist nicht öffentlich.
- Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
- Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teilnehmenden mittels amtlichen Lichtbildausweises festgestellt. Teilnehmende, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen.