Nr. 1399
Auskünfte zu Sicherheitsvorschriften

Gefahrgut

Gefährliche Güter und Stoffe finden sich im Alltag vieler Unternehmen. Als gefährliche Güter gelten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) alle Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können. Nicht nur der Transporteur im engeren Sinn fällt unter die Gefahrgutvorschriften, sondern alle Beteiligten, die in einem Zusammenhang mit der Beförderung des gefährlichen Gutes stehen. Der Gesetzgeber hat hierzu eine Reihe von Sicherheitsvorschriften entwickelt.
Der Gefahrguttransport stellt hohe Anforderungen an die beteiligten Unternehmen und erfordert eine hohe Qualität in der Ausbildung der Verantwortlichen. Wir informieren Sie umfassend über die Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragten.
Im ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sind die Vorschriften für die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße geregelt. Eine Aufzählung der aktuellen Vertragsstaaten enthält die GGVSEB-Durchführungsrichtlinie - RSEB.
Leistungen der IHK Koblenz im Bereich Gefahrgut: Kostenlose Information und Beratung - zügige, wirtschaftsorientierte Abwicklung, Anerkennung von Schulungsveranstaltern und Referenten, objektive und faire Prüfung der Teilnehmer.
Weitere ausführliche Informationen (z. B. ADR, Gefahrgutbeförderungsgesetz, Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt), erhalten Sie über die externen Links.

Berufszugang (Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung)

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Servicezeiten Mo. - Do. von 8.00 bis 13.00 Uhr

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