Überarbeitete European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stehen zur kurzfristigen Konsultation bis 28. Juni 2023

Die EU-Kommission hat am 9. Juni 2023 die von ihr überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit einer sehr kurzen Frist zur Konsultation bis zum 28. Juni (!) gestellt.
Eine erste Durchsicht hat ergeben, dass sehr viele Passagen umformuliert wurden, damit jedoch nicht immer inhaltliche Änderungen einhergehen. Einige Aspekte wurden in den Standards geändert, allerdings ist hier die Kommission aus ihrer Sicht maßvoll herangegangen. Die Standards sollen noch im Sommer von der Kommission als Delegierter Rechtsakt formal verabschiedet werden. Mit der formalen Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Standards auch in deutscher Sprache zur Verfügung stehen.
Im Anhang finden Sie die der DIHK aufgefallenen Änderungen im Vergleich zu den von der EFRAG im November 2022 veröffentlichten ESRS-Versionen.
Allgemeine Anmerkungen:
Der Bereich der „Pflichtangaben“ unabhängig von einer Wesentlichkeitsprüfung wurde stark eingeschränkt. Laut dem Entwurf ist grundsätzlich nun „nur“ ESRS 2 von allen Unternehmen, unabhängig von den Ergebnissen ihrer Wesentlichkeitsprüfung, vorgesehen. Die Übergangsbestimmungen, d. h. die Bestimmungen, die zunächst für das erste oder die ersten Jahre ausgenommen sind, wurden deutlich verändert und erweitert. Neben Bestimmungen, die von allen Unternehmen im ersten Berichtsjahr nicht angewendet werden müssen, gibt es nun eine neue Kategorie. Unternehmen bis 750 Mitarbeitern müssen bestimmte Informationen in den ersten ein oder zwei Jahren nicht angeben. Für einige Angaben aus den ESRS wurde die Formulierung „may“ gewählt, diese sind nicht verpflichtend von den Unternehmen anzugeben.
Die Entwürfe der EU-Kommission (Entwurf der delegierten Verordnung mit zwei Anhängen sowie ein Template) sind hier abrufbar:
Quelle: DIHK