Klimaschutz: Referentenentwurf des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Das Gesetz soll eine verbindliche Grundlage schaffen, damit die Bundesregierung eine Klimaanpassungsstrategie vorlegt und umsetzt. Die Strategie soll alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden. Sie soll unter anderem messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthalten. Es ist vorgesehen, dass die Ziele durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene zu unterlegen sind. Es sollen ebenfalls Empfehlungen für Maßnahmen der Länder aufgenommen werden. Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels soll verbindlich eingeführt werden. Drohen die Ziele verfehlt zu werden, soll das zuständige Ministerium spätestens innerhalb eines Jahres nach Feststellung der drohenden Zielverfehlung ergänzende Maßnahmen vorlegen.
Weiterführende Informationen sowie den Referentenentwurf hat das BMUV auf seiner Webseite veröffentlicht.
Quelle: DIHK