Klimaschutz: Förderaufruf für Projekte

Einreichung von Projektskizzen vom 15. Juni bis zum 15. September 2023 möglich
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) vergibt 2023 Fördermittel für innovative und modellhafte Klimaschutzprojekte, bei denen der schonendere Umgang mit wichtigen Ressourcen, wie Wasser, Kunststoffen, Konsumgütern und wichtigen Rohstoffen gefördert, der Ressourcenverbrauch reduziert und Abfälle vermieden oder deutlich vermindert werden.
Die Projekte sollen einen aktiven Beitrag zu den nationalen deutschen Klimaschutzzielen leisten. Insbesondere im Abfallbereich ist das Potential für Klimaschutzmaßnahmen noch deutlich größer als bisher angenommen.
Mögliche Projektinhalte könnten beispielsweise breit angelegte Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verlängerung der Lebens- bzw. Nutzungsdauer von Alltagsprodukten sein, Sharing- und andere Konzepte, die einen Anreiz zum Mieten statt Kaufen geben, Strategisches Abfall- und Ressourcenmanagement, aber auch Maßnahmen zur Einführung von Rücknahme-, Rückgabe und Kreislaufsystemen oder auch Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeits- und Fachkräfte. Die Projekte können bei Kommunen, direkt für Verbraucher*innen, in der Wirtschaft oder Bildungsarbeit angesiedelt sein und sollen in unterschiedlichen Handlungsfeldern einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und diese sichtbar machen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den vielfältigen, klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen und die den Vorgaben der Themencalls entsprechen.
Die Förderung erfolgt in drei Modulen.
Innerhalb des Moduls 1 sollen innovative Projektideen entwickelt und pilothaft erprobt werden.
Durch Modul 2 sollen bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze gestärkt sowie verstetigt werden.
Modul 3 adressiert Organisationen, die bundesweit durch lokale Einrichtungen vertreten sind und in diesen bereits erprobte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen möchten. Ziel ist die lokale Verankerung von Maßnahmen an zahlreichen Standorten bundesweit.
Projektideen müssen eine konkrete Umsetzungsorientierung ausweisen. Auf direktem oder indirektem Weg müssen Treibhausgasemissionen eingespart und somit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden. Im Downloadbereich finden Sie eine Arbeitshilfe zur Ermittlung der THG-Einsparungen. Wir bitten Sie diese Arbeitshilfe bei der Beschreibung der THG-Einsparungen durch Ihr Vorhaben zu verwenden.
Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind. Die Auswahl zur Förderung erfolgt für alle drei Module in einem wettbewerblichen, zweistufigen Verfahren. Als zentrale Bewertungskriterien für die Skizzen werden bei Modul 1 der Innovationsgrad, das Treibhausgasminderungspotenzial des Ansatzes und die Umsetzungsorientierung sowie bei Modul 2 der projektspezifische Klimaschutzbeitrag, die bundesweite Maßnahmenumsetzung und das Verstetigungspotential angesetzt. In Modul 3 sind das nachgewiesene Treibhausminderungspotential, das Verstetigungspotenzial sowie die Existenz etablierter, regionaler Organisationsstrukturen mit entsprechenden Netzwerkaktivitäten relevante Bewertungskriterien. Darüber hinaus stellen bei allen  Modulen das Eigeninteresse der Antragsteller an der Projektumsetzung sowie die Höhe der eingebrachten Eigenmittel ein wesentliches Auswahlkriterium dar. Für eine Förderung in Modul 3 ist eine vorherige Förderung im Rahmen der ersten beiden Module keine Voraussetzung.
Wichtige Informationen zum Thema Beihilfe finden Sie unter 6.1 des Förderaufrufs sowie in der Bekanntmachung der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2016.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren für die Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten ist grundsätzlich zweistufig. In Abständen werden an dieser Stelle Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können. Für die Erstellung der Projektskizze ist die Gliederung aus dem Förderaufruf zu verwenden. Hierfür können Sie die unter „Downloads“  bereitgestellte Datei verwenden.
Sofern die formalen Voraussetzungen an die Skizzen erfüllt sind, erfolgt in der ersten Stufe die Prüfung und Bewertung durch die ZUG und das BMWK. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der im Förderaufruf dargestellten Bewertungskriterien und im Wettbewerbsverfahren zwischen allen eingegangenen Skizzen. Die ausgewählten Skizzeneinreicher:innen  werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert. Die eingereichten Vollanträge werden durch den Projektträger und BMWK hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft.
Zeitplan:
  • Einreichung der Skizzen vom 15. Juni bis  15.09.2023
  • Förderentscheidung voraussichtlich  2. Quartal 2024
  • Bewilligung frühestens  ab 4. Quartal 2024
Die Förderung erfolgt in einem wettbewerblichen zweistufigen Verfahren. Im Mittelpunkt steht bei der Bewertung der Maßnahmen der Vorhaben der entsprechende Beitrag zur Treibhausgasminderung. Die ausgewählten Projekte können voraussichtlich ab Herbst 2024 starten. Projektskizzen können vom 15. Juni bis zum 15. September 2023 bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ( ZUG) gGmbH eingereicht werden.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein