BEHG: Signatur für den Nationalen Emissionshandel beantragen

Unternehmen, die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dem Nationalen Emissionshandels unterliegen, benötigen eine qualifizierte elektronische Signatur in Kartenform, um ihren ersten Emissionsbericht zum 31. Juli einreichen zu können. Vom Antrag bis zur Karte dauert es ungefähr vier Wochen.
Wer unterliegt dem Emissionshandel: Sogenannte Inverkehrbringer von Brennstoffen, d.h. Großhändler, Hersteller mit Großhandelsvertrieb und Importeure. Ab 2021 sind nur Inverkehrbringer von Benzin, Gasölen, Heizölen, Erdgas und Flüssiggas berichterstattungspflichtig, ab 2023 dann auch Inverkehrbringer Kohle.
Es ist also Zeit für die betroffenen Unternehmen, eine qualifizierte Signaturkarte zu beantragen. Viele IHKs bieten einen Vor-Ort-Beantragungsservice, aber auch die Online-Beantragung mit späterer Identifizierung über das PostIdent-Verfahren für den Antrag. Eine Übersicht über die IHK-Registrierungsstellen finden Sie hier, den Link zum PostIdent-Verfahren finden Sie hier.
Quelle: DIHK