BEHG: Aktualisierung der Antragstellung für die Carbon-Leakage-Kompensation bis 30. Juni 2023

Für Carbon-Leakage-Kompensationsanträge gemäß BECV für das Abrechnungsjahr 2022 muss die neu veröffentlichte Formular-Management-System (FMS) Erfassungssoftware genutzt werden.
Die Erstellung eines neuen Benutzerzugangs ist dafür notwendig. Darüber hinaus müssen die folgenden Formulare verpflichtend genutzt werden:
  • Aufstellung der erwarteten maßgeblichen Emissionsmenge (hier)
  • Nachweisformulare für importierte Wärmemengen (für Wärmeverteilernetz hier; für Direktlieferung hier)
  • Berechnungsformular für die Brennstoffmenge, die in nicht hocheffizienten KWK-Anlagen auf die Wärmeerzeugung entfallen (hier)
Die Frist für die Antragstellung des Abrechnungsjahrs 2022 ist der 30.06.2023. Der vollständige Antrag muss zusammen mit dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer in einer qualifiziert signierten Nachricht über die virtuelle Poststelle eingereicht werden.
Viele weitere Informationen rund um die Carbon-Leakage-Beihilfe, vor allem der aktualisierte Leitfaden zum Antragsverfahren sowie der Katalog beihilfefähiger Produkte finden Sie auf der entsprechenden Carbon-Leakage-Webpage der DEHSt.
Quelle: DIHK