Batterien: Neue EU-Verordnung für Batterien vom Parlament verabschiedet

Der Bedarf an Batterien und Akkus steigt stetig an: E-Autos, Smartphones oder Ökostrom-Speicher sind nur einige Anwendungsfälle. Laut Prognosen der EU wird der weltweite Bedarf bis 2030 um das 14fache ansteigen. Rohstoffe für die Herstellung der Stromspeicher sind aber knapp und die Wiederverwertung ist bislang gering.

Vor diesem Hintergrund hat das Europäische Parlament am 14. Juni 2023 eine überarbeitete Regulierung für Batterien verabschiedet. Sie soll dafür sorgen, dass Batterien und Akkus am Ende ihrer Lebensdauer wiederverwendet, wiederaufbereitet oder recycelt werden können. Sobald die neuen Vorschriften vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, treten sie unmittelbar in Kraft.

Damit mehr Batterien recycelt werden, wird es Sammelquoten und Mindestanteile von Rezyklaten in der Produktion geben. Für große Batterien – zum Beispiel für Autos oder E-Bikes – und für wiederaufladbare Industriebatterien müssen Hersteller den CO2 -Fußabdruck des gesamten Lebenszyklus angeben. Fest verbaute Akkus müssen in den meisten Verbraucherprodukten zukünftig mit handelsüblichen Werkzeugen ausgetauscht werden können – hier gibt es allerdings eine Übergangsfrist bis 2027. Alle Batterien müssen zukünftig mit einem QR-Code ("Digitaler Batteriepass") gekennzeichnet sein, um das Recycling zu erleichtern. Zudem müssen Hersteller Lieferketten kontrollieren, um Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutz zu vermeiden. Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind dabei vorgesehen.

Nach der formellen Genehmigung durch den Rat treten die neuen Regeln direkt in Kraft.

Quelle: DIHK