Ökodesign: Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
Ab dem 1. September 2021 gelten neue Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/2020 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen.
Die Verordnungen wurden im Dezember 2019 veröffentlicht.
Die Ökodesign-Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2020 betreffen die Energieeffizienz, die Funktion sowie die Angabe von Informationen (siehe Artikel 3, Anhang II). Artikel 4 der Verordnung sieht Anforderungen zur Entnahme von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten vor.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 wird u.a. die Skala des Energieverbrauchslabels umgestellt (A-G). Die “labelbezügliche“ Delegierte Verordnung (EU) 874/2012 wird laut Artikel 9 offenbar mit Wirkung vom 1. September 2021 aufgehoben, mit Ausnahme des Artikels 3 Absatz 2 und des Artikels 4 Absatz 2, die mit Wirkung vom 25. Dezember 2019 aufgehoben wurden.
Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier.
Die Verordnung (EU) 2019/2020 finden Sie hier.
Die Verordnung (EU) 2021/341 mit zwischenzeitlichen Korrekturen der Verordnung (EU) 2019/2020 finden Sie hier.
Die Verordnung (EU) 2019/2015 finden Sie hier.
Die Verordnung (EU) 2021/340 mit zwischenzeitlichen Korrekturen der Verordnung (EU) 2019/2015 finden Sie hier.
Quelle: DIHK