Öko-Design Anforderungen für u. a. Elektronische Displays, Haushaltsgeräte und Beleuchtung

Auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wurden neue Ökodesign-Anforderungen veröffentlicht.

ENER 5 - Elektronische Displays

Die neue Verordnungen (EU) 2019/2021 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays ist am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Energieverbrauchskennzeichnung wird in der Verordnung (EU) 2019/2013 neu geregelt. Beide Verordnungen gelten ab dem 1. März 2021.

ENER 12 - Gewerbliche Kühltheken und -regale

Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2024 und (EU) 2019/2018 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten ab dem 1. März 2021.

ENER 13 – Kühl- und Tiefkühlgeräte im Haushalt

Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2019 und (EU) 2019/2016 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten ab dem 1. März 2021.

ENER 14 - Waschmaschinen und Waschtrockner

Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2023 und (EU) 2019/2014 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Waschmaschinen und Waschtrocknern sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten ab dem 1. März 2021.

ENER 14 - Geschirrspüler

Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2022 und (EU) 2019/2017 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Geschirrspülern sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten ab dem 1. März 2021.

ENER 19 - Beleuchtung

Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2020 und (EU) 2019/2015 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten ab dem 1. September 2021.
Die genauen Anforderungen, Termine etc. entnehmen Sie bitte der Webseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unter „Weitere Informationen“.
Quelle: BAM