Verpackungsgesetz
Online | Infoveranstaltung des UBAs zum EWKFondsG | 04.12.2024 | 13:00 - 14:00 Uhr
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten - wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten - die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen.
Verpackungen: Neuer Mindeststandard 2024 regelt die Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit.
Getränkebehälter: Verschlüsse und Deckel müssen seit dem 03.07.2024 fest mit den Einwegkunststoffgetränkebehältern verbunden sein
Seit dem 3. Juli 2024 dürfen gemäß § 3 Abs. 1 EWKKennzV alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Füllvolumen von bis zu drei Litern bei denen die Verschlüsse oder Deckel ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Verschlüsse oder Deckel während der vorgesehenen Verwendungsdauer am Behälter befestigt bleiben (sog. Tethered Caps).
Verpackungen: Umweltstatistik-Gesetzesänderung zu Berichtspflichten über Verpackungen
Das Statistische Landesamt führt derzeit eine statistische „Vollerhebung“ bei allen Unternehmen durch, die verpackte Waren mit gewerblicher Zielgruppe in Verkehr bringen. Anlass dafür sind die Änderungen des Umweltstatistikgesetzes im Jahr 2022 und jüngst am 15. Mai 2024.
Einwegkunststofffonds: Information zu Pflichten nach Einwegkunststofffondsgesetz
Im öffentlichen Teil des Registers ist für jeden einsehbar, wer der Registrierungspflicht bereits nachgekommen ist. Verstöße gegen die Registrierungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
EU-Verpackungsverordnung: EU-Parlament nimmt neue Regeln für nachhaltigere Verpackungen in der EU an
Am 24. April 2024 nahm das Parlament neue Regeln an, die für nachhaltigere Verpackungen und weniger Verpackungsmüll in der EU sorgen sollen.
Kunststoffabfälle aus Deutschland: Handlungsempfehlungen zu einer umweltgerechten Behandlung im In- und Ausland
Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine neue Publikation veröffentlicht.
Verpackungen: ZSVR veröffentlicht Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in Englisch und bietet damit erweiterten Service für ausländische Unternehmen
Die ZSVR hat den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nun auch in englischer Sprache veröffentlicht. Damit baut sie Sprachbarrieren ab und sorgt gleichzeitig für noch mehr Rechtssicherheit und Transparenz.
Abfall: Mehrweg-Angebots-Pflicht beim Verkauf von Speisen und Getränken
Seit dem 1.1.2023 sind Letztvertreiber (wie z. B. Gastronomen, Einzelhandel) von To-Go-Speisen und -Getränken in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher verpflichtet, für ihre To-Go-Waren auch eine Mehrwegalternative anzubieten.
Bevollmächtigungsregelung für Verpackungen in Österreich
Zur kürzlich veröffentlichten Verpackungsbroschüre geben wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Handelskammer in Österreich (AHK) weiterführende Informationen zur Bevollmächtigungsregelung für Verpackungen in Österreich.
Schweden - Herstellerverantwortung für Verpackungsentsorgung
Zum 1. Januar 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Schweden in Kraft.
DIHK: Aktualisierte Broschüre zu „Umgang mit Verpackungen in Europa“
Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Recyclingquoten: Wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer frisch überarbeiteten Veröffentlichung.
Umweltministerium: Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht
Das baden-württembergische Umweltministerium hat auf seiner Homepage Informationen sowie ein Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht ab 1.1.2023 gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz veröffentlicht.
Umweltbundesamt: Änderungen im Verpackungsgesetz zum 1. Juli 2022
Zum 1. Juli 2022 wird die Registrierungspflicht für Verpackungshersteller ausgeweitet. Außerdem tritt eine neue Verantwortung für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister in Kraft.
Änderungen VerpackG: Hinweise der Zentralen Stelle Verpackungsregister
Bezüglich alter und neuer Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) weiteres, umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung.
Änderungen im Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2022
Die Novelle des Verpackungsgesetzes setzt unter anderem EU-Vorschriften aus der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 um.
Informationen der ZSVR zur Ausweitung der Pfandpflicht
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat eine Übersicht zu den neuen Bestimmungen des VerpackG erstellt, die für Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ab 1. Januar 2022 gelten.
Neue (Informations-)Pflichten seit 3.7.2021 für Verpackungen nach § 15 VerpackG
Am 3.7.2021 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten; dieses ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html#BJNR223410017BJNE000701125
Einwegflaschen: Verbote des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen ab 1.1.2025 und 1.1.2030
Das neue am 3.7.2021 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG) normiert gemäß § 30a Abs. 1 und 2 VerpackG ab 1.1.2025 neue Verbote des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen abhängig vom Mindestrezyklatanteil - sofern nicht die Ausnahmeregelung des § 30a Abs. 3 VerpackG greift. Zum 1.1.2030 entstehen weitere Pflichten.
Verpackungen und Serviceverpackungen: Neue Registrierungspflichten ab 1.7.2022
Am 1.7.2022 trat eine neue Fassung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft, die eine neue Registrierungspflicht der Hersteller (= Erstverkehrbringer) von allen mit Ware befüllten Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zum 1.7.2022 vorsieht, dies betrifft dann z. B. mit Ware befüllte Mehrwegverpackungen, Transportverpackungen, „gewerbliche“ Verkaufsverpackungen sowie alle weiteren bislang nicht-registrierungspflichtigen mit Ware befüllten Verpackungen.
Neue Regeln für Einwegkunststoffprodukte seit 3. Juli 2021: Verbote, Kennzeichnungs- und Beschaffenheitspflichten
Zum 3. Juli 2021 gelten in Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (RL 2019/904 (EU); single-use-plastics-directive) verschiedene Regelungen, die Unternehmen, die (befüllte) Einwegkunststoffprodukte z. B. herstellen, importieren, in den Verkehr bringen, vertreiben etc. zu beachten haben. Grundlage sind die neue Eiwegkunststoffverbotsverordnung und die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung.
Neues Verpackungsgesetz am 3. Juli 2021 in Kraft getreten
Die Novelle des Verpackungsgesetzes (Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen) wurde am 6. Mai 2021 vom Bundestag beschlossen und hat am 28. Mai 2021 den Bundesrat passiert.
Übersicht über Verpackungsbestimmungen in Europa
Gemeinsam mit zahlreichen AHKs hat der DIHK eine Übersicht über die Umsetzung der EU- Verpackungsrichtlinie (EU/2019/904) in den jeweiligen Ländern erstellt.
Weitere Informationen der Zentralen Stelle Verpackungsregister
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat auf ihrer Homepage www.verpackungsregister.org zahlreiche Informationen zum neuen ab 1.1.2019 gültigen Verpackungsgesetz veröffentlicht.
Ab 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz
Das neue Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen – VerpackG) wird am 1.1.2019 in Kraft treten und dann die derzeit gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) ablösen.