Beschäftigung ausländischer Fachkräfte

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist und bleibt eine zentrale Herausforderung für unsere Wirtschaft. Zuwanderung ist eine Möglichkeit, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Im Juli 2023 hat der Bundesrat das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Die neuen Regelungen traten in Form eines drei-Säulen-Modells schrittweise im November 2023, März 2024 und Juni 2024 in Kraft.

Voraussetzung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie aus Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis (uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit). Angehörige anderer Staaten (Drittstaaten) können unter bestimmten Voraussetzungen zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden.
Prüfen Sie mit Ihrer/m ausländischen Bewerber/in im Quick-Check die Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird von den 3 Säulen der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten gesprochen. Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:
1. Fachkräfte-
säule
2. Erfahrungs-
säule
3. Potenzial-
säule

1. Säule: Qualifizierte Fachkräfte

Eine vereinfachte Einreise ist seit November 2023 für qualifizierte Fachkräfte möglich, die
  • im Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das in Deutschland anerkannt ist, oder
  • im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben und im Berufsanerkennungsverfahren einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erhalten haben oder
  • in Deutschland ein Studium oder eine qualifizierte Ausbildung absolviert haben
Diese Personen dürfen künftig in allen qualifizierten Berufen arbeiten (gilt nicht für reglementierte Berufe wie Heil-, Pflege- und Lehrberufe). Für diese Aufenthaltstitel sind ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag und die Anerkennungsnachweise erforderlich. Diese Aufenthaltstitel für qualifizierte Fachkräfte können auch in Deutschland beantragt werden, wenn die Einreise mit einem Visum außerhalb des Erwerbskontextes erfolgt ist.
Außerdem können wie bisher Personen einreisen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchten und bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben. Hier wurde – wie es bereits für Fachkräfte gilt – die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abgeschafft.
Für ausländische Akademiker*innen, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen, gelten gesonderte Erleichterungen durch die Möglichkeit der “blauen Karte EU”.

2. Säule: Berufserfahrung

Seit März 2024 dürfen auch Personen ohne förmliches Anerkennungsverfahren als erfahrene Fachkraft in nicht-reglementierten Berufen in Deutschland arbeiten.
  • Vorausgesetzt wird eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zwei-jährige Berufsqualifikation bzw. ein Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (in den letzten fünf Jahren)
  • berufserfahrene IT-Spezialist*innen müssen nur die Berufserfahrung, aber keinen Abschluss nachweisen
  • Weitere Voraussetzungen:
    • Mindestgehalt von rund 39.700 Euro – bei tarifgebundenen Unternehmen darf im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abgewichen werden.
    • Tätigkeit in einem in Bezug auf die Qualifikation/Berufserfahrung verwandten Beruf
    • vorliegendes/r Arbeitsangebot/-vertrag
In die Erfahrungssäule wurde daneben die so genannte Anerkennungspartnerschaft aufgenommen: Das Anerkennungsverfahren kann in Deutschland durchgeführt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich verpflichten, es unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine ggf. erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzuführen. Währenddessen kann der Arbeitnehmer dort eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Auch für die Anerkennungspartnerschaft müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

3. Säule: Erhöhtes Potenzial

Seit Juni 2024 gibt es die sogenannte Chancenkarte. Ausländische Personen können ohne Angebot/Vertrag zur Suche einer Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für max. 12 Monate einreisen. Dafür müssen sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
  • gesicherter Lebensunterhalt und
  • im Herkunftsland staatlich anerkannte/r mindestens zwei-jährige Berufsqualifikation oder Hochschulabschluss und
  • mindestens Deutschkenntnisse Niveau A1 oder Englischkenntnisse Niveau B2
Zusätzlich müssen sie entweder eine volle Anerkennung ihres Berufs- oder Hochschulabschlusses oder mindestens sechs Punkte gemäß der so genannten Chancenkarte vorweisen. Kriterien für die Punktevergabe sind dabei Qualifikation, Berufserfahrung, Engpassberuf, weitere Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug sowie der/die mitziehende Ehe-/Lebenspartner/in. Erhalten die Suchenden ein/en Arbeitsplatzangebot/-vertrag, erfüllen aber noch nicht alle Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung, kann die Chancenkarte einmalig um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte).
Für Ausbildungsplatzsuchende wurden die bisherigen Voraussetzungen erleichtert:
  • Probebeschäftigungen von jeweils 2 Wochen (Vollzeit)
  • Nebenbeschäftigung von max. 20 Stunden pro Woche (auch zur Unterhaltssicherung)
Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten, ausländische Fachkräfte und Auszubildende zu rekrutieren: Rekrutierung ausländischer Fachkräfte und Auszubildender
Weiterführende Informationen zur Beschäftigung und Integration von ausländischen Fachkräften des europäischen und außereuropäischen Auslands finden sich außerdem im Portal Make it in Germany, einer Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), sowie im Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung.

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Zu einer besseren Beurteilung der beruflichen Fähigkeiten internationaler Fachkräfte kann das sogenannte Anerkennungsverfahren beitragen. Dabei geht es um die Prüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses (Gleichwertigkeitsprüfung). Für viele Bewerber*innen aus Drittstaaten ist ein solches Verfahren verpflichtend und eine der Voraussetzungen für die Visumserteilung. Bewertet wird, ob bzw. inwieweit die ausländische berufliche Qualifikation dem entsprechenden deutschen Referenzberuf entspricht, ausgehend von der geltenden Aus- bzw. Fortbildungsverordnung. In diesem Kapitel erfahren Sie, was das konkret bedeutet – und wie Sie Bewerber über das gesamte Verfahren hinweg unterstützen können.
Ob ein Verfahren zu Anerkennung der Berufsqualifikation für internationale Fachkräfte notwendig ist, hängt zum einen von der Tätigkeit eines Bewerbers ab. Zum anderen spielt dessen Herkunft eine wesentliche Rolle:

Anerkennungsberatung:

Für alle Berufe des Handels, der Industrie, der Versicherungen, Banken und Dienstleistungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Sie haben dazu eine eigene Anerkennungsstelle, das Kompetenzzentrum IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg, eingerichtet.
Das IQ Netzwerk Niedersachsen berät sowohl ausländische Fachkräfte als auch regionale Unternehmen und begleitet sie durch das Anerkennungsverfahren.
In unserer IHKLW bietet der Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung eine ausführliche Beratung und weitere Informationen zum Thema Anerkennung an, sofern sich die ausländische Fachkraft bereits in Deutschland mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel befindet.

Weitere Informationen zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen erhalten Sie auch auf dem Portal des Bundesinstituts für Berufsbildung Anerkennung in Deutschland und beim Migrationsportal des IQ Netzwerks Niedersachsen.
Lesen Sie hier mehr zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens.

Sprachkurse

Gute Sprachförderung ist nicht nur für die Arbeitsaufnahme sondern auch für die berufliche und betriebliche Integration wichtig. Detaillierte Informationen zu Berufssprachkursen und Integrationskursen sowie über Fördermöglichkeiten bieten die Agentur für Arbeit und das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Integration ausländischer Fachkräfte und Geflüchtete

Die Willkommenskultur in Ihrem Unternehmen ist sowohl für inländische als auch ausländische Mitarbeitende sehr wichtig. In einem neuen Land mit neuen Organisationsstrukturen kann es für eine neue Fachkraft herausfordernd sein, sich wohl und willkommen zu fühlen. Die Kolleg*innen und auch die Führungskräfte sollten eine offene, freundliche Willkommenskultur schaffen und den Neuankömmlingen aktiv beim Einleben im Arbeitsalltag helfen. Ausführliche Informationen und Tipps zur beruflichen und sozialen Integration sowie Anlaufstellen zur Sprachförderung finden Sie im Portal Make it in Germany sowie in regionalen Welcome Centern, wie dem Welcome Center Heidekreis und Welcome Center Braunschweig-Wolfsburg.
Eine besondere Zielgruppe bei den internationalen Fachkräften stellen Geflüchtete dar. Das Netzwerk Unternehmen integriert Flüchtlinge (NUIF) der DIHK unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen wollen.