Anerkennungsgesetz

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Dank des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) können Menschen mit ausländischen Abschlüssen einfacher in ihren erlernten Berufen arbeiten, werden schneller in ihrem Umfeld respektiert und können besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Seit 2012 haben alle Menschen einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Das Anerkennungsgesetz umfasst Ausbildungsberufe im dualen System (z. B. Kfz-Mechatroniker*innen, Industriemechaniker*innen, Kaufleute) und reglementierte Berufe auf Bundesebene (z. B. Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenschwestern).
Überprüft wird die Gleichwertigkeit der im Ausland erlangten Qualifikationen mit einer deutschen Referenzqualifikation, wie etwa einem IHK-Beruf. Es handelt sich dabei allerdings nicht um die Zuerkennung eines deutschen Abschlusses.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz bestimmt die Industrie- und Handelskammern (IHKs) als zuständige Stelle für den Bereich von Industrie, Handel und Dienstleistungen. Antragsteller*innen erhalten hier eine erste Beratung und müssen ihre Anträge bei eigens für diese Aufgabe gegründeten Service-Stelle IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg einreichen.

Leistungen unserer IHK zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

  • Identifizierung der zuständigen Stelle
  • Hinweise zum Verfahrensablauf, Kosten und Dauer Bearbeitung bei der IHK-FOSA
  • Auskunft zu rechtlichen Rahmenbedingungen (BQFG) und Hinweise auf spezielleres Recht (z. B. Bundesvertriebenengesetz, bilaterale Abkommen etc.)
  • Durchsicht Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Hilfe bei der Ersteinschätzung des deutschen Referenzberufes
  • Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars der IHK-FOSA
  • Nachberatung nach Erhalt des Bescheides der IHK-FOSA
  • Suche nach Alternativen zum Antrag bei der IHK-FOSA, z. B. Externen-Prüfung, Weiterbildung etc.

Informationsmaterial für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss

Vorteile der Gleichwertigkeitsprüfung
  • Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller*innen ein offizielles und rechtssicheres Dokument in Händen, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ausfällt
  • Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des/der Bewerbers/Bewerberin und verbessert die Chancen bei der Stellensuche  
  • Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem/der Inhaber*in des deutschen Referenzabschlusses

Gebühren

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 bis 600 Euro. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am je nach individueller Sachlage entstehenden Aufwand für das Verfahren, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Es ist zu erwarten, dass sich die Kosten in der Mehrzahl der Fälle auf ca. 350 bis 450 Euro belaufen werden. Fehlen Unterlagen und wird glaubhaft versichert, dass diese unverschuldet nicht vorgelegt werden können, besteht laut § 14 BQFG die Möglichkeit, zusätzlich zu den für die Gleichwertigkeitsprüfung eingereichten Unterlagen auch andere Verfahren wie Fachgespräche, Arbeitsproben, theoretische Prüfungen oder Gutachten anzuwenden. Möchte der/die Antragsteller*in ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.

Dauer des Verfahrens

Seit dem 1. Dezember 2012 muss das Verfahren nach § 6 Absatz 3 des BQFG innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Derzeit ist allerdings noch mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, bis sich alle Abläufe innerhalb des Verfahrens eingespielt haben.