Gewerberecht

Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)

Immobilienmakler, Darlehensvermittler (ohne Immobiliardarlehen), Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter benötigen eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Die Erteilung dieser Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ein Sachkundenachweis (spezielle berufliche Qualifikation) ist nicht erforderlich.
Erlaubnisvoraussetzungen:
  1. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  2. Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse
  3. Gilt nur für Wohnimmobilienverwaltung: Bescheinigung über den Bestand einer speziellen Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Die o. g. Voraussetzungen gelten auch nach Erhalt der Erlaubnis. Anderenfalls droht ein Widerruf der Erlaubnis.
Pflichten nach Erteilung der Erlaubnis:
Zuständigkeit:
Die IHK Hannover ist nur zuständige Erlaubnisbehörde, wenn Sie Ihren Unternehmenssitz (oder sofern noch kein Gewerbe angemeldet wurde Ihren Wohnsitz) in der Region Hannover oder in einem der folgenden Landkreise haben: Diepholz, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Northeim oder Schaumburg.
Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:
  • Für die Erlaubnisbeantragung wird ausschließlich ein Führungszeungis mit der Belegart OG akzeptiert. Detallierte Informationen finden Sie HIER.
  • Das Antragsformular kann sowohl bei erster Erteilung als auch bei Erweiterung einer Erlaubnis genutzt werden.
  • Für natürliche Personen nicht in das Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende, eingetragene Kaufleute (e. K.), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und juristische Personen (GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG) sind unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden.
  • Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Eine GbR oder Personenhandelsgesellschaft selbst kann nicht Inhaber einer Erlaubnis sein. Bitte verwenden Sie hierfür das Antragsformular für die natürliche Person.
  • Bei Gesellschaften mit der Rechtsform GmbH & Co. KG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH oder -UG (haftungsbeschränkt) erlaubnispflichtig, nicht Geschäftsführer oder Kommanditist. In diesem Fall ist das Antragsformular für die juristische Person zu verwenden.
  • Für die Bearbeitung des Erlaubnisantrages wird eine Gebühr erhoben. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.
Anträge für eine Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung können ausschließlich über das Online-Portal gestellt werden. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Punkte:
  1. Im Online-Portal finden Sie die erforderlichen Antragsunterlagen (ggfs. auch zur Registrierung des Unternehmens bzw. von Mitarbeitern). Über das Portal können Sie alle erforderlichen Unterlagen hochladen und notfalls auch Dokumente online nachreichen.
  2. Es ist zweckmäßig, erst die beizufügenden Unterlagen (Checkliste siehe 4.) zu beschaffen und anschließend das Online-Antragsverfahren zu starten. Sie können dann diese Unterlagen komplett mit dem Antrag hochladen. Die Gebühr wird nämlich bereits bei Antragstellung fällig. Gebührentarif (siehe Punkt 3 Immobilienvermittlung und weitere Erlaubnistatbestände).
  3. Lediglich zwei Auskünfte werden uns direkt zugesandt; diese können Sie auch vorab bereits beantragen.
  4. Eine Checkliste für die dem Antrag beizufügenden Unterlagen sowie eine Anleitung zum Online-Antragsverfahren finden Sie hier:
    - natürliche Person (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB)
    - juristische Person (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 133 KB)
  5. Bei Beschäftigung eines Betriebsleiters sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, welche dem Antragsformular entnommen werden können.
  6. Den Link zum Online-Antragsverfahren können Sie in einem gängigen und aktuell unterstützten Browser öffnen, beispielsweise Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox. Das Online-Antragsverfahren wird vom Internet Explorer nicht unterstützt.

Stand: 21.11.2024