Gewerberecht

Ausführungen zu Führungszeugnissen

Wichtige Informationen zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c, § 34d, § 34f oder § 34i Gewerbeordnung (GewO)
Wenn Sie eine Gewerbeerlaubnis nach den §§ 34c, 34d, 34f oder 34i der Gewerbeordnung (GewO) beantragen möchten, gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Eine dieser Voraussetzungen ist die Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart OG.
Was ist ein Führungszeugnis der Belegart OG?
Das Führungszeugnis der Belegart O (Offizielle Behördenauskunft) ist ein spezielles Führungszeugnis, das direkt an eine Behörde gesendet wird. Es enthält Informationen über eventuelle Vorstrafen und dient dazu, die Zuverlässigkeit des Antragstellers zu überprüfen.
Der Buchstabe G grenzt die Verwendung des Führungszeugnisses auf einen bestimmten Verwendungszweck (hier Beantragung einer Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Bewilligung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung) ein.
Ein Führungszeugnis der Belegart OG ist immer dann vorzulegen, wenn es für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist, da es Auskunft über eventuelle Verurteilungen wegen Straftaten gibt, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder bei der Tätigkeit in einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen worden sind (§ 30 Abs. 5 Satz 1, § 32 Abs. 4 BZRG)
Warum wird ein Führungszeugnis der Belegart OG benötigt?
Die Gewerbeerlaubnis nach den genannten Paragraphen der GewO betrifft Tätigkeiten, die ein hohes Maß an Vertrauen und Zuverlässigkeit erfordern, wie z.B. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler oder Immobiliardarlehensvermittler. Das Führungszeugnis der Belegart OG hilft den zuständigen Behörden sicherzustellen, dass der Antragsteller keine relevanten Vorstrafen hat, die seine Eignung für die Ausübung dieser Tätigkeiten in Frage stellen könnten.
Wie beantrage ich ein Führungszeugnis der Belegart OG?
Ein Führungszeugnis der Belegart OG kann bei der örtlichen Meldebehörde oder online über das Bundesamt für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie:
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Die genaue Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesendet werden soll
  • Eine Gebühr, die bei der Beantragung zu entrichten ist
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen zu den Belegarten eines Führungszeugnisses, können Sie das folgende Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB) herunterladen.

Stand: 20.11.2024