International
Präferenzieller Ursprung
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EU-Neuseeland Freihandelsabkommen in Kraft
Am 1. Mai 2024 ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Unternehmen können von Zollvorteilen profitieren.
International
Lieferantenerklärungen: IHK-Formularvordrucke wurden aktualisiert
Ab sofort stehen den Unternehmen die geänderten IHK-Formulare zur Verfügung.
International
Aufbewahrungsfristen für Lieferantenerklärungen
Die deutsche Zollverwaltung hat ihre Rechtsauffassung zur Aufbewahrungsfrist von Lieferantenerklärungen dargestellt. Die Vorschriften des Paragraphen 147 der Abgabenordnung sind demnach auch auf Lieferantenerklärungen anwendbar.
International
Lieferantenerklärungen: Japan kann als Abkommensland genannt werden
Seit der Veröffentlichung des Freihandelsabkommens EU-Japan im Amtsblatt (EU) Nr. L 330 am 27. Dezember 2018 haben die Unternehmen die Möglichkeit Japan als Abkommensland in Lieferantenerklärungen zu nennen.
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Türkei: Besondere Lieferantenerklärungen
Anders als bei der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR-MED, lässt sich aus der A.TR. im Warenverkehr mit der Türkei kein Ursprungsland erkennen. Mit einer besonderen Lieferantenerklärung kann die Präferenzursprungseigenschaft belegt werden.
International
Pan-Euro-Med-Zone: Alternative Ursprungsregeln seit September
2019 haben sich die EU und der Großteil der übrigen Mitgliedsstaaten des „Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM)“ auf modernisierte Ursprungsregeln geeinigt.