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Präferenzieller Ursprung


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EU-Neuseeland Freihandelsabkommen in Kraft

Am 1. Mai 2024 ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Unternehmen können von Zollvorteilen profitieren.

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Lieferantenerklärungen: IHK-Formularvordrucke wurden aktualisiert

Ab sofort stehen den Unternehmen die geänderten IHK-Formulare zur Verfügung.

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Aufbewahrungsfristen für Lieferantenerklärungen

Die deutsche Zollverwaltung hat ihre Rechtsauffassung zur Aufbewahrungsfrist von Lieferantenerklärungen dargestellt. Die Vorschriften des Paragraphen 147 der Abgabenordnung sind demnach auch auf Lieferantenerklärungen anwendbar.

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Lieferantenerklärungen: Japan kann als Abkommensland genannt werden

Seit der Veröffentlichung des Freihandelsabkommens EU-Japan im Amtsblatt (EU) Nr. L 330 am 27. Dezember 2018 haben die Unternehmen die Möglichkeit Japan als Abkommensland in Lieferantenerklärungen zu nennen.

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Türkei: Besondere Lieferantenerklärungen

Anders als bei der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR-MED, lässt sich aus der A.TR. im Warenverkehr mit der Türkei kein Ursprungsland erkennen. Mit einer besonderen Lieferantenerklärung kann die Präferenzursprungseigenschaft belegt werden.

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Pan-Euro-Med-Zone: Alternative Ursprungsregeln seit September

2019 haben sich die EU und der Großteil der übrigen Mitgliedsstaaten des „Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM)“ auf modernisierte Ursprungsregeln geeinigt.