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Seit Mai können Unternehmen ein Carnet ATA online bei der IHK Hannover beantragen. Anträge müssen also nicht mehr persönlich bei der IHK abgegeben werden. Die Details:
Zur vorübergehenden Aus- und Einfuhr von Waren wie z.B. Warenmustern, Berufsausrüstungen, Ausstellungs- und Messegüter kann für bestimmte Länder ein von der IHK erhältliches spezielles internationales Zolldokument (Carnet ATA) verwendet werden, welches die Abwicklung erleichtern und beschleunigen soll. Alle Informationen:
Es ist möglich, auch außerhalb des Carnet ATA-Verfahrens Waren vorübergehend ins Drittland auszuführen. Dabei sind jedoch die notwendigen Zolldokumente wie bei einem üblichen Export bzw. Import zu erstellen. Die Details:
Seit dem 30. April 2024 ist Peru neues Carnet-ATA-Partnerland. Mit dem sogenannten „IHK-Reisepass“ ist es nun möglich, Messe- und Ausstellungsgüter sowie Berufsausrüstung vorübergehend nach Peru ein- und auch wieder auszuführen.