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Carnet ATA

Zur vorübergehenden Aus- und Einfuhr von Waren wie z.B. Warenmustern, Berufsausrüstungen, Ausstellungs- und Messegüter kann für bestimmte Länder ein von der IHK erhältliches spezielles internationales Zolldokument (Carnet ATA) verwendet werden, welches die Abwicklung erleichtern und beschleunigen soll. Alle Informationen zu diesem "IHK-Reisepass" finden Sie hier.

1. Was ist ein Carnet ATA?

Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das gleichzeitig auch die vorübergehende Ausfuhr bzw. Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster erleichtert. Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt. Durchschnittlich verlangen die Zollverwaltungen der verschiedensten Länder sonst zwischen 20% bis 40% des Warenwertes als Sicherheitsleistung vom Reisenden.

In mehr als 40 Staaten außerhalb der Europäischen Union können Waren unter Deckung eines Carnets ATA verwendet werden. Auf dem Carnet-Deckblatt befindet sich eine komplette Auflistung der Anwenderstaaten. Die meisten dieser Staaten haben die drei "Basisanwendungen"

  • Messegut
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstung

Daneben gestatten manche Staaten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets ATA zu anderen Zwecken.
Keinesfalls kann ein Carnet ATA für Verbrauchsgüter, für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren bzw. für Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...) von den IHKs ausgegeben werden. Weiterhin ist die Ausgabe nur dann möglich, wenn es sich zollrechtlich um Gemeinschaftswaren handelt. Das sind entweder Waren, die in der Europäischen Union vollständig gewonnen oder hergestellt wurden bzw. die sich nach der Einfuhr aus einem Drittland im sog. zollrechtlich freien Verkehr befinden.
Ein Carnet ATA ist maximal ein Jahr gültig. In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Dazu ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig.
Mit dem Carnet ATA brauchen keine ausländischen Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Einfuhrgebühren) entrichtet werden. Das ist nur deshalb möglich, weil an die Stelle der sonst zu hinterlegenden Einfuhrabgaben ein "Bürgender Verband" tritt, der gegenüber der ausländischen Zollverwaltung haftet. In Deutschland übernimmt diese Funktion die Deutsche Industrie- und Handelskammer bzw. stellvertretend die örtliche Industrie- und Handelskammer. Diese ist darum auch für die Ausgabe der Carnets ATA verantwortlich. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde mit der Euler Hermes Deutschland SA ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, der auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von Hermes beim Carnet-Verfahren beinhaltet.
Wissenswertes über das Carnet ATA finden Sie auf der Internet-Homepage der Internationalen Handelskammer und der Euler Hermes SA.

2. Wie beantrage ich ein Carnet ATA?

Das Service-Center der IHK in Hannover sowie die Geschäftsstellen in Göttingen und Hildesheim stellen Carnets ATA für IHK-zugehörige Unternehmen sowie sonstige natürliche und juristische Personen mit Firmensitz bzw. Wohnsitz im Bezirk der IHK Hannover aus. Die Carnet-Vordrucke sind bei uns oder bei den hier aufgelisteten Formularverlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 505 KB) erhältlich. Der Vordruck sowie der Antrag werden im Unternehmen ausgefüllt und unterschrieben. Hinweise zu den Einträgen bieten unsere Ausfüllhilfen.
Die ausgefüllten und unterzeichneten Carnet-Unterlagen werden im IHK-Service-Center bzw. in den Geschäftsstellen vorgelegt, erhalten eine Carnet-Nummer, das Gültigkeitsdatum, IHK-Siegel und die Unterschrift des Sachbearbeiters und müssen daraufhin zusammen mit der Ware dem zuständigen Zollamt vorgeführt werden. Das Zollamt prüft die Identität der Ware (Nämlichkeitssicherung): Es unterzieht die Waren der Beschau, sichert die Nämlichkeit der Waren und vermerkt die Besichtigung im Carnet ATA. Die Sicherung der Nämlichkeit ist grundlegend. So kann später festgestellt werden, dass bei der Wiedereinfuhr dieselben Waren wieder zurückkommen.
Weitere Hilfestellungen sowie Auskünfte, in welchem Rahmen der Warenwert des Carnets ATA liegen sollte, erhalten Sie bei den Carnet-Sachbearbeiter/innen der IHK.
Hinweise zum Gebrauch
Das Carnet ATA und die Ware müssen bei jeder Ein- und Ausfuhr sowie beim Transit abgefertigt werden. Lassen Sie sich keinesfalls von den Zollbeamten einfach durchwinken und überprüfen Sie stets die vom Zoll gemachten Eintragungen auf Vollständigkeit, damit es bei der Wiedereinfuhr nicht zu Problemen kommt.

Die Zollbehörde kann Fristen einsetzen, die kürzer als die Gültigkeit des Carnets ATA sind. Diese eventuell verkürzte Wiederausfuhrfrist ist auf jeden Fall einzuhalten. Wird die Frist überschritten, kann die Zollverwaltung Einfuhrabgaben erheben. Ähnliches gilt für den Transitverkehr, doch in diesen Fällen sind noch kürzere Fristen möglich.
Carnets ATA haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen, unter Umständen kann jedoch ein Anschluss-Carnet ausgestellt werden, wenn die Ware über das Gültigkeitsdatum hinaus im Ausland verbleiben muss.
Rückgabe des Carnets
Carnets ATA müssen unserer IHK zurückgegeben werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens aber bei Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer. Unsere IHK bewahrt das Carnet ATA ab Ausstellungsdatum noch weitere dreieinhalb Kalenderjahre auf. Danach kann der Carnet-Inhaber das Zoll-Dokument auf schriftlichem Antrag hin wieder zurück erhalten. Ansonsten wird es vernichtet.

3. Ausfüllhilfen

Für die einzelnen Seiten stehen Ausfüllhilfen als pdf-Dateien zur Verfügung. Die pdf-Dateien enthalten weitere Erklärungen, welche Felder wie auszufüllen sind. Die Vorder- und Rückseite der Carnet-Formularblätter zeigen im Hintergrund zur besseren Orientierung das eingescannte Original-Formular, das jedoch nicht mitgedruckt wird.
Zu bedrucken sind folgende Blätter des Carnets ATA:

Vorderseiten der Carnet-Formularblätter: (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 267 KB)
grünes Deckblatt, gelbe / weiße / evtl. blaue Formularblätter
Rückseiten der Carnet-Formularblätter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 358 KB) (Allgemeine Liste)
grünes Deckblatt, gelbe / weiße / evtl. blaue Formularblätter+ Antragsrückseite
Carnet ATA-Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 744 KB)-Vorderseite

Achtung: Formular-Hintergrund wird mitgedruckt; der Ausdruck kann auf einem einfachen weißen DIN-A4-Blatt erfolgen. Für die Antrags-Rückseite ist der Druck des reinen Textes (ohne eingedruckten Formular-Hintergrund) ausreichend.

4. Kosten

Carnet-Antragstellern entstehen Kosten für den Vordruck und die Einlageblätter, die IHK-Bearbeitungsgebühr und ein spezielles Versicherungsentgelt. Das von der IHK an die Euler Hermes Deutschland AG abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen. Es deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland. Die Höhe des Versicherungsentgeltes ist abhängig vom Gesamtwarenwert der im Carnet ATA aufgelisteten Güter. Eine Übersicht mit den Entgeltsätzen erfragen Sie bitte telefonisch bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen (siehe Kontakt).


Stand: 24.05.2024