Verkehrsgewerbe
Wie wird die Maut ab dem Dezember 2023 berechnet?
Ab dem 1. Dezember 2023 wird die Maut aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer berechnet. Dieser Mautsatz enthält jeweils einen Anteil für die verursachten CO₂-Emissions-, Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten enthält.
Die Mautsatz-Anteile der Infrastruktur und der Lärmbelastungskosten sind abhängig von der Gewichtsklasse sowie oberhalb von 18 Tonnen zusätzlich von der Achsanzahl.
Bitte beachten: Ab dem 1. Dezember 2023 ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG), (Fahrzeugschein-Feld F.2) ausschlaggebend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) (Fahrzeugschein-Feld F.1).
Der Mautsatz-Anteil für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet. Die Angabe der Schadstoffklassen liegt in der Verantwortung der Mautkunden; die Kunden sind verpflichtet, alle mautrelevanten Daten korrekt anzugeben (Prinzip der Selbstdeklaration).
Der Mautsatz-Anteil für die verursachten CO₂-Emissionen richtet sich nach der CO₂-Emissionsklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug in eine der vier Emissionsklassen eingeordnet. Die Angabe der Emissionsklasse liegt in der Verantwortung der Mautkunden.
Achtung: Zunächst werden alle registrierten Mautkunden von Toll Collect grundsätzlich der Emissionsklasse 1 (höchste Mautsätze) zugeordnet. Im Kunden-Portal muss für alle Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab den 1. Juli 2019 eine günstigere Klasse beantragt werden.
Auf der Seite von Toll Collect lässt sich die Höhe, die ab dem 1. Dezember 2023 fällig wird, anhand einer Tabelle oder eine Tarifrechners ermitteln.
Weite Informationen zur Absenkung der Mautgrenze für Fahrzeuge von über 7,5 Tonnen auf über 3,5 Tonnen zum 1. Juli 2024.
LKW-Maut: Ab Dezember auch vom CO2-Ausstoß abhängig
Am 20. Oktober wurde eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen. Dadurch hängt die Höhe der Maut ab dem 1. Dezember 2023 auch von der CO₂-Emission des Fahrzeuges ab.
Wie wird die Maut ab dem Dezember 2023 berechnet?
Ab dem 1. Dezember 2023 wird die Maut aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer berechnet. Dieser Mautsatz enthält jeweils einen Anteil für die verursachten CO₂-Emissions-, Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten enthält.
Die Mautsatz-Anteile der Infrastruktur und der Lärmbelastungskosten sind abhängig von der Gewichtsklasse sowie oberhalb von 18 Tonnen zusätzlich von der Achsanzahl.
Bitte beachten: Ab dem 1. Dezember 2023 ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG), (Fahrzeugschein-Feld F.2) ausschlaggebend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) (Fahrzeugschein-Feld F.1).
Der Mautsatz-Anteil für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet. Die Angabe der Schadstoffklassen liegt in der Verantwortung der Mautkunden; die Kunden sind verpflichtet, alle mautrelevanten Daten korrekt anzugeben (Prinzip der Selbstdeklaration).
Der Mautsatz-Anteil für die verursachten CO₂-Emissionen richtet sich nach der CO₂-Emissionsklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug in eine der vier Emissionsklassen eingeordnet. Die Angabe der Emissionsklasse liegt in der Verantwortung der Mautkunden.
Achtung: Zunächst werden alle registrierten Mautkunden von Toll Collect grundsätzlich der Emissionsklasse 1 (höchste Mautsätze) zugeordnet. Im Kunden-Portal muss für alle Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab den 1. Juli 2019 eine günstigere Klasse beantragt werden.
Auf der Seite von Toll Collect lässt sich die Höhe, die ab dem 1. Dezember 2023 fällig wird, anhand einer Tabelle oder eine Tarifrechners ermitteln.
Weite Informationen zur Absenkung der Mautgrenze für Fahrzeuge von über 7,5 Tonnen auf über 3,5 Tonnen zum 1. Juli 2024.
Stand: 03.06.2024