Verkehrsgewerbe

Ab Juli 2024: Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Zum 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet. Rechtsgrundlage ist die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, das vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen wurde.

Was ist für Unternehmen zu tun?

Prüfen Sie, ob ab dem 1. Juli 2024 eine Mautpflicht besteht: Ausgenommen sind beispielsweise weiterhin Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen genutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt. Gleiches gilt für die Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt. Sofern das Fahrzeug einer Ausnahme von der Maut unterliegt, kann eine entsprechende Registrierung beim Mautbetreiber Toll Collect sinnvoll sein. Weitere Beispiele für freigestellte Fahrzeuge und Informationen zur Registrierung hierfür finden Sie unter Toll Collect | Mautbefreiung.

Sofern eine Mautpflicht besteht, erfolgt die Abrechnung über eine On Board Unit (OBU). Informationen zum Bezug und zum Einbau finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Einführung der CO2-Maut am 1. Dezember 2023.

Stand: 03.06.2024