Verkehrsgewerbe

Lkw-Maut ab 1. Dezember: Überprüfung der Emissionsklasse erforderlich

Ab dem 1. Dezember wird die Maut für Lkws in Deutschland neu berechnet. Die Maut wird aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer erhoben. Der Mautsatz enthält jeweils einen Anteil für die verursachten CO₂-Emissions-, Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten. Bei der Anlastung der CO₂-Emissionen ist zu beachten, dass alle registrierten Mautkunden von Toll Collect zunächst der Emissionsklasse 1 – der Klasse mit den höchsten Mautsätzen – zugeordnet werden. Damit nicht zu viel Maut entrichtet wird, muss für alle Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab den 1. Juli 2019 im Kundenportal eine günstigere Klasse beantragt werden.
Richtige Emissionsklasse zuordnen
Der Mautsatz-Anteil für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet. Die Angabe der Schadstoffklassen liegt in der Verantwortung der Mautkunden; die Kunden sind verpflichtet, alle mautrelevanten Daten korrekt anzugeben (Prinzip der Selbstdeklaration).

Der Mautsatz-Anteil für die verursachten CO₂-Emissionen richtet sich nach der CO₂-Emissionsklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug in eine der vier Emissionsklassen eingeordnet. Die Angabe der Emissionsklasse liegt in der Verantwortung der Mautkunden. Initial werden alle registrierten Mautkunden von Toll Collect der Emissionsklasse 1 zugeordnet. Im Kunden-Portal kann für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab den 1. Juli 2019 eine günstigere Klasse beantragt werden.
Neue Berechnungskriterien für die Maut
Die Maut wird ab dem 1. Dezember 2023 aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer berechnet, der jeweils einen Anteil für die verursachten CO₂-Emissions-, Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten enthält.
Die Mautsatz-Anteile der Infrastruktur und der Lärmbelastungskosten sind abhängig von der Gewichtsklasse sowie oberhalb von 18 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse zusätzlich von der Anzahl der Achsen.
Zu beachten ist, dass ab dem 1. Dezember 2023 für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zGG, das zulässige Gesamtgewicht, (Fahrzeugschein-Feld F.2) ausschlaggebend ist, sondern die tzGm, die technisch zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugschein-Feld F.1).

Auf der Seite von Toll Collect lässt sich die Höhe, die ab dem 1. Dezember 2023 fällig wird, anhand einer Tabelle oder eine Tarifrechners ermitteln.
Ausweitung der Maut ab 1. Juni für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Weite Informationen zur Absenkung der Mautgrenze für Fahrzeuge von über 7,5 Tonnen auf über 3,5 Tonnen zum 1. Juli 2024.

Stand: 30.11.2023