GEMA
Betriebe und Organisationen, die Musik live in Form von Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik oder über die unterschiedlichen Medien als Hintergrundmusikwiedergabe der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen, müssen über eine Lizenz die entsprechenden Rechte zur Musikwiedergabe bei der GEMA erwerben und dafür Gebühren zahlen. Seit dem 1. Januar 2022 gelten eine Reihe neuer GEMA-Tarife. Umfangreiche Informationen zur GEMA enthält ein überarbeitetes und aktualisiertes IHK-Merkblatt.