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Künstlersozialabgabe: Abgabesatz steigt kräftig

Oft besteht Unklarheit darüber, ob dann, wenn Künstler oder Publizisten für Werbezwecke oder für Feste engagiert werden, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe ist dann zu leisten, wenn Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten regelmäßig („nicht nur gelegentlich“) in Anspruch genommen werden.

Aktueller Abgabesatz

Für Unternehmen, aber auch für Werbegemeinschaften, Verkehrsvereine oder Stadtmarketing-Initiativen, die Künstlersozialabgabe (KSA) zahlen müssen, ist wichtig: Der Prozentsatz der Abgabe zur Nutzung oder Verwertung künstlerischer oder publizistischer Leistungen steigt 2023 kräftig auf 5,0 Prozent (Quelle: Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 (Bundesgesetzblatt (bgbl.de)) vom 20. September, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022, Teil I Nr. 33, ausgegeben am 26. September 2022, S. 1508, in Kraft ab 1. Januar 2023).

Ergänzende Informationen

Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 – auch während der schwierigen Phase der Corona-Pandemie – unverändert bei 4,2 Prozent (nachdem er zuvor in den Jahren 2014 bis 2016 bei 5,2 bzw. 2017 bei 4,8 % gelegen hatte). Dies sei laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt 117 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 gewährleistet worden. Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Pandemie hätte laut BMAS der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung für 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen. Dank weiterer Bundesmittel ("Stabilisierungszuschuss"; durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.6.2022 erfolgte Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) mit Berücksichtigung des für 2023 vom Bund gezahlten, von der Künstlersozialkasse verwalteten und bei der Festsetzung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe zu berücksichtigenden Zuschusses entsprechend § 34 a Abs. 3 des KSVG) in Höhe von rund 58,9 Millionen Euro werde der Anstieg jedoch auf 5,0 Prozent begrenzt. Dies, so das BMAS, sei eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund und abgabepflichtigen Unternehmen.

IHK-Merkblatt zur Künstlersozialabgabe

Die IHK Hannover hat ihr Merkblatt zur Künstlersozialabgabe aktualisiert. Es bietet einen Überblick über das Thema und beantwortet immer wieder auftauchende Fragen:

Die Inhalte:

  • Die Künstlersozialabgabe: ein Überblick
  • Rechtsgrundlage der Künstlersozialabgabe
  • Wer ist abgabepflichtig?
  • Begriffsdefinitionen
  • Wie funktioniert das Verfahren mit der Künstlersozialkasse?
  • Welche Entgelte sind aufzuzeichnen?
  • Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?
  • Wie hoch ist der Abgabesatz?
  • Klare Verträge sind wichtig
  • Ausgleichsvereinigung
  • Weiterführende Informationen
Stand: 01.07.2024