Insolvenzanfechtung – Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
Die bloße Hoffnung des Gläubigers, sein Schuldner werde alle Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit bezahlen können, reicht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) bei einer Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter nicht aus. Der Gläubiger müsse die Vermutung, vom Benachteiligungsvorsatz seines Schuldners gewusst zu haben, auf der Grundlage von Tatsachen widerlegen.