IHK-Prüfung

Zulassung zur Abschlussprüfung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen:
  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder
  • wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet
Dabei muss die Ausbildungszeit tatsächlich und nicht nur kalendarisch zurückgelegt worden sein.
Voraussetzung zur Zulassung ist ebenfalls:
  • Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen und
  • ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft
Die Aufforderung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer.
Wenn die Leistungen es rechtfertigen, können Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können ferner Berufstätige ohne Berufsausbildung oder Personen, die in berufsbildenden Schulen oder sonstigen Einrichtungen ausgebildet worden sind, zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK bzw. der Prüfungsausschuss.