IHK-Prüfung

Externenprüfung: Mit Berufserfahrung zum Abschluss

Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist mehr denn je eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufstätigkeit.
Für Personen ohne formalen Ausbildungsabschluss, die über einen längeren Zeitraum eine bestimmte berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben und dabei vielfältige berufspraktische Qualifikationen erworben haben, bietet sich die Möglichkeit, diesen Abschluss nachzuholen. Dies gilt auch für Erwerbspersonen, die zwar einen Beruf erlernt haben, sich aber in ein anderes Aufgabengebiet eingearbeitet haben. Der nachträglich erworbene Ausbildungsabschluss eröffnet bei entsprechender Leistung bessere Berufs- und Arbeitsmarktchancen und schafft damit günstige Voraussetzungen für weitere berufliche Qualifizierungen.

Wer kann zur Prüfung zugelassen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Und zwar dann, wenn Sie die in der Verordnung des Ausbildungsberufs (siehe www.berufenet.de) geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch berufliche Tätigkeit erworben haben, die mindestens das Eineinhalbfache der Regelausbildungszeit beträgt.
Die erforderliche Mindestzeit bei dreijährigen Ausbildungsberufen beträgt 4,5 Jahre Berufspraxis, bei zweijährigen Ausbildungsberufen 3 Jahre in Vollzeit.  Örtlich zuständig für die Entscheidung über die Zulassung von Externen ist die IHK Hanau-Gelnhausen -Schlüchtern, wenn der Wohnort des externen Prüfungsbewerbers im Main-Kinzig-Kreis liegt.

Woher weiß ich, ob ich die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Externenprüfung erfülle?

Mit Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung beantragen Sie die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der externen Abschlussprüfung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf. Für den Nachweis über die einschlägige Berufserfahrung müssen Sie Bescheinigungen der jeweiligen Arbeitgeber über Dauer und Inhalt Ihrer betrieblichen Tätigkeit sowie über eine eventuelle Teilnahme an Schulungsmaßnahmen vorlegen. Dabei ist in detaillierter Form nachzuweisen, ob die im Berufsbild festgelegten Fertigkeiten geübt und angewandt wurden. Eventuell erworbene Prüfungsdokumente sind in Kopie einzureichen. Bei Prüfungsbewerbern, die selbständig sind, ist der Nachweis von einem Steuerberater zu beglaubigen.
Nach Überprüfung der uns eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid, aus dem hervorgeht, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Zulassung zur Prüfung noch zu keinem konkreten Prüfungstermin angemeldet sind.
Für die Überprüfung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 60,00 €, die auch bei Nichtzulassung zu zahlen ist.

Bis wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?

Sind Ihnen die Prüfungstermine bereits bekannt, können Sie mit dem Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung bereits Ihre Anmeldung zu einem konkreten Prüfungstermin vornehmen.
Wenn die Überprüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass Sie zu Prüfung zugelassen werden können, werden Sie unmittelbar ins Prüfungsverfahren aufgenommen. Ca. 6 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin erhalten Sie Ihre Einladung zur Abschlussprüfung sowie eine Rechnung über die Prüfungsgebühr.
Sind Ihnen die Prüfungstermine zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung  noch nicht bekannt, senden Sie uns nach erfolgter Zulassung Ihre Anmeldung bitte unter Berücksichtigung der entsprechenden Anmeldefristen und der notwendigen Anlagen (siehe Anmeldeformular S. 5) zu.
Ca. 6 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin erhalten Sie Ihre Einladung zur Abschlussprüfung sowie eine Rechnung über die Prüfungsgebühr.

Anmeldefristen

Frühjahr:                          15. November des Vorjahres
Sommer:                          01. Februar
Herbst:                             15. Mai
Winter:                              01. September

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Die Prüfungsanforderungen und Bewertungsrichtlinien sind die gleichen wie bei den Prüfungsteilnehmern, die aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Zur Vorbereitung auf die Externenprüfung empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem beim HESSENCAMPUS – Beratungsstelle für Externenprüfung (E-Mail: reinhold.huth@vhs-hanau.de).
Zusätzlich finden Sie eine bundesweite Übersicht der  Anbieter von Vorbereitungslehrgängen unter www.wis.ihk.de.

Welche Kosten entstehen?

Abschlussprüfung
Gestreckte Abschlussprüfung
  • Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
60,- €
  • Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
60,- €
  • Prüfungsgebühr
245,- €
  • Prüfungsgebühr
AP I
APII

145,- €
245,- €

Der Zulassung zur Prüfung geht in der Regel eine Externenberatung durch den zuständigen Ausbildungsberater voraus.

Ansprechpartner

gew. Metall- und Nichtmetallberufe 
Herr Bartsch
E-Mail: m.bartsch@hanau.ihk.de
Einzelhandel und Hotel- und Gaststättengewerbe
Herr Hartung-Knöfler
E-Mail: m.hartung-knoefler@hanau.ihk.de
kfm. Berufe außer Hotel- und Gaststättengewerbe und Einzelhandel
Frau Bugajska
E-Mail: n.bugajska@hanau.ihk.de