Fachkräfte-Einwanderungsinitiative

Wegweiser zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten

Sie sind ein Hamburger Unternehmen auf der Suche nach Fachkräften außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und benötigen eine Orientierungshilfe? In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die aktuelle Gesetzeslage und mögliche Anlaufstellen.
Die strategische Rekrutierung und Bindung von qualifiziertem Personal stehen im Mittelpunkt jedes Unternehmens. In Anbetracht des demografischen Wandels in Deutschland gestaltet sich die Gewinnung geeigneter Arbeitskräfte auf dem heimischen Arbeitsmarkt jedoch zunehmend als Herausforderung. Angesichts dieser Entwicklung kann sich die Anwerbung und Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem internationalen Arbeitsmarkt als wichtige Ergänzung zur Deckung des eigenen Personalbedarfs erweisen. Mit diesem Vorgehen können jedoch einige Hürden und Ungewissheiten verbunden sein, deren Bewältigung insbesondere für Unternehmen, die erstmalig diesen Pfad einschlagen, Informationen erfordern. Es gibt grundsätzlich verschiedene staatliche und private Anlaufstellen, um Fachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen.

Gesetzeslage samt Neuerungen im Überblick

Welches Recht gilt denn nun und was muss ich als Unternehmer beachten? Die aktuelle Gesetzeslage und Neuerungen im Überblick:
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Ziel des Gesetzes ist es, die Einwanderung nach Deutschland für Menschen mit verschiedenen Bildungsniveaus zu erleichtern und Einwanderungshürden abzubauen. Eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen und Antworten rund um das Gesetz finden Sie hier.
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen. Es besteht aus mehreren Teilen, die ab 18. November 2023 sukzessive in Kraft treten. Zum 1. März 2024 traten folgende Änderungen in Kraft:
  • Die Erweiterung der Berufserfahrenen-Regelung umfasst nun alle Berufe. Personen, die einen vom Herkunftsland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss besitzen und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in dem angestrebten Tätigkeitsfeld verfügen, sind berechtigt, eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Diese Möglichkeit war zuvor ausschließlich IT-Fachkräften vorbehalten.
  • Eine besondere Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs wird Pflegehilfskräften aus Drittstaaten gewährt. 
  • Die Einführung einer neuen Regelung zur kurzzeitigen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ermöglicht es Unternehmen, flexibler auf schwankende Personalbedarfe zu reagieren. 
Durch die neue Chancenkarte (ab 1. Juni 2024) können fortan auch Arbeitskräfte mit ausreichender Punktezahl einreisen – auch wenn sie keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können, dafür aber andere Kriterien erfüllen. Weitere Informationen zu den Gesetzesänderungen im Juni 2024 finden sie hier
Als Faustregel ist festzuhalten, dass Menschen mit einem Studium oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterhin die größten Chancen auf eine Einreise und auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben. Sie können nun jede qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausüben. 

Tipps zur strategischen Planung

Im ersten Schritt sollten Sie den konkreten Bedarf der benötigten Fachkräfte in ihrem Unternehmen ermitteln und klären, welche Fähigkeiten, Qualifikationen und Berufsabschlüsse ihre zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitbringen sollten. Überlegen Sie sich anschließend sehr gut, aus welchen Ländern Sie sich vorstellen könnten, die neuen Fachkräfte in Ihr Unternehmen zu integrieren. 
Ihr Fachkräftebedarf ist ermittelt und ihre strategische Planung ist abgeschlossen?!
Jetzt konkret: Welche Schritte muss ich gehen, um als Hamburger Unternehmen an geeignete Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten zu gelangen und wer ist mein direkter Ansprechpartner?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Spielraum geschaffen, um Fachkräften mit verschiedenen Bildungsniveaus eine Einreise und Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Folgende Ansprechpartner sind direkt in die Gewinnung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten involviert:
  • Die Bundesregierung bietet über ihr Portal Make it in Germany Hilfestellung bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Unter gezielt rekrutieren finden Sie weitere Informationen, wie Sie Fachkräfte anwerben können.
  • Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) stellt einen Praxisratgeber zur Verfügung, der Hilfestellung für deutsche Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften in IHK Berufen gibt.
  • Für Unternehmer, die Menschen mit Fluchtgeschichte beschäftigen wollen, bietet das Netzwerk der DIHK Hilfestellung.
  • Eine weitere staatliche Anlaufstelle ist die Initiative Skills Experts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie richtet sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen der Initiative werden Fachkräfte im Ausland für deutsche Unternehmen gezielt ausgebildet.
  • Alle Auslandshandelskammern sind grundsätzlich in die Gewinnung von Fachkräften eingebunden. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem ausländischen Markt und der hiesigen deutschen Wirtschaft. Mehr Informationen finden Sie hier. Das Projekt „Hand in Hand for International Talents“ bringt aktuell Fachkräfte aus Vietnam, Brasilien und Indien mit deutschen Unternehmen zusammen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit berät Unternehmen bei der Beschäftigung Drittstaatenangehöriger.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt ebenfalls Informationen zur Fachkräfteeinwanderung bereit. 
  • Um direkt mit internationalen Fachkräften Kontakt aufzunehmen, können Sie sich an private Vermittler und oder ihre lokalen Berufsverbände wenden.
  • Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) stellt in regelmäßigen Abständen über einen Newsletter Informationen zum Thema Fachkräfte bereit. Hier können Sie sich anmelden. 

Checkliste für Unternehmen: Was muss ich bei der Anstellung von Fachkräften aus Drittstaaten beachten?

Visum und Aufenthaltstitel

Ihre zukünftige Fachkraft braucht ein Arbeitsvisum oder gültigen Aufenthaltstitel. Klären Sie die notwendigen Schritte für die Beantragung von Arbeitsvisa oder Aufenthaltstiteln im Vorfeld ab. Ihre Fachkraft muss in ihrem Heimatland einen Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung vor Ort auf ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit stellen. Informationen zu Visum und Aufenthalt in Deutschland finden Sie beim Bundesministerium der Justiz zum Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und auf dem Portal der Bundesregierung Make it in Germany.
Weitere Informationen zum Thema Visum und Aufenthaltserlaubnis stellen wir Ihnen in diesem verlinkten Artikel zur Verfügung.

Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse

Stellen Sie sicher, dass Ihre potenziellen Fachkräfte ihre Qualifikationen erfolgreich anerkennen lassen können. Wenden Sie bei Fragen rund um das Thema Anerkennung für IHK-Berufe bitte an die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg. Für allgemeine Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wenden Sie sich bitte an Anerkennung in Deutschland. Die Initiative Pro Recognition berät Fachkräfte im Ausland zur Anerkennung ihrer Abschlüsse. 
Mehr Informationen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie hier.

Wer unterstützt meine zukünftige Fachkraft bei Fragen vor Ort in Hamburg?

Als Fachkraft und Arbeitgeber können Sie sich an das Hamburg Welcome Center wenden. Es informiert bei Fragen rund um das Anerkennungsgesetz und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen.

Sprachkenntnisse und Integration

Ermutigen Sie Ihre zukünftigen Mitarbeitenden dazu, Deutsch zu lernen oder ihre Kenntnisse zu vertiefen. Das Jobcenter team.arbeit.hamburg bietet Informationen über jobbegleitende Berufssprachkurse („Job-BSK“) an. Weiteres zu diesem Sprachförderangebot sowie die Informationsbroschüre “Job-BSK: Flexible arbeitsplatzorientierte Berufssprachkurse” hält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Arbeitgebende bereit.
Unterstützen Sie ihre Fachkräfte zudem aktiv bei der sozialen Integration und beim Einleben in die deutsche Arbeitskultur. Das Hamburg Welcome Center bietet Neulingen in Hamburg eine Unterstützungsberatung an.   
Weitere Informationen – Zuwanderung gezielt fördern und gestalten:
Was es bei der Zuwanderung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender rechtlich zu beachten gilt, welche im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse offiziell anerkannt werden können und welche Vorteile dies bietet, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.