Einheitlicher Ansprechpartner
Hier beantworten wir Ihre Fragen aus einer Hand und runden damit unseren Service für Gründer und Unternehmen ab. Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner erhalten Sie auch in dem Online-Portal der Stadt Hamburg.
Einheitlicher Ansprechpartner
Wie melde ich ein Gewerbe an? Brauche ich für mein Café eine Gaststättenkonzession? Wie beantrage ich eine Sondernutzungsgenehmigung? Und wer ist dafür zuständig? Immer wieder stehen Gründer und Unternehmer vor solchen und ähnlichen Fragen. Unsere Handelskammer unterhält eine von zwei Hamburger Geschäftsstellen des "Einheitlichen Ansprechpartners".
- Was der Einheitliche Ansprechpartner für Sie tun kann
- Wer den Einheitlichen Ansprechpartner nutzen kann
- Wie Sie den Einheitlichen Ansprechpartner erreichen
- Was Sie der Service kostet
- Wer hinter dem Einheitlichen Ansprechpartner steht
- Wer beantwortet weitere Fragen zum Einheitlichen Ansprechpartner?
- Typische Beispielfälle für den Einheitlichen Ansprechpartner
- Kontaktinformationen zu den Ansprechpartnern in den verschiedenen Kammern
Was der Einheitliche Ansprechpartner für Sie tun kann
Beratung: Wir beraten Unternehmen und Gründerinnen und Gründer aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt über:
- gewerberechtliche Genehmigungserfordernisse und Verfahrensfragen
- Zuständigkeiten in der Hamburger Verwaltung
- Zugang zu öffentlichen Registern
- weiterführende Beratungsangebote
One-Stop-Shop für Genehmigungen: Außerdem bietet wir Ihnen als "Verfahrensmittler" im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und -führung folgende Dienstleistungen an:
- Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung von gewerberechtlichen Anträgen, Anzeigen, Willenserklärungen und Unterlagen
- Ermittlung der zuständigen Behörden und Weiterleitung von Unterlagen an diese
- Vermittlung zwischen Unternehmen und Behörde bei Rückfragen
- Beobachtung des Verfahrensablaufs, Auskünfte zum Verfahrensstand
- Beratung zu Hilfsangeboten bei Schwierigkeiten im Verfahrensablauf
Auf den Seiten der Stadt Hamburg können Sie die in Ihrem Fall relevanten verwaltungsrechtlichen Anforderungen mit Hilfe des Behördenfinders ermitteln. So machen wir komplexe Behördenangelegenheiten für Sie transparenter und zeitsparender.
Wer den Einheitlichen Ansprechpartner nutzen kann
Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners können grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Unternehmen und Gründerinnen und Gründer weltweit in Anspruch nehmen. Bestimmte Branchen sind allerdings gesetzlich von unserem Zuständigkeitsbereich ausgeschlossen. Für die Klärung Ihrer individuellen Anspruchsberechtigung und die gegebenenfalls notwendige Vermittlung an Fachexperten – vielfach gleich hier in unserer Handelskammer – stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Wie Sie den Einheitlichen Ansprechpartner erreichen
Suchen Sie einen Einheitlichen Ansprechpartner in einem anderen Bundesland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU? Nutzen Sie einfach das bundesweite Portal www.einheitlicher-ansprechpartner-deutschland.de oder www.eu-go.eu.
Was Sie der Service kostet
Eine Vielzahl unserer Dienstleistungen ist kostenfrei. Für die Nutzung der Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners können zum Teil aber Gebühren anfallen. Diese bemessen sich nach dem zur Fallbearbeitung eingesetzten Arbeitsaufwand. Näheres ergibt sich aus der Gebührensatzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB). Sind Sie unsicher ob Ihr Anliegen gebührenpflichtig ist oder mit welcher Gebührenhöhe zu rechnen ist? Dann schauen Sie in der Gebührenrechnung oder sprechen Sie uns einfach an. Eine bis zu halbstündige Erstberatung ist in jedem Fall gebührenfrei.
Wer hinter dem Einheitlichen Ansprechpartner steht
Träger des Einheitlichen Ansprechpartners Hamburg ist eine Kammergemeinschaft (Mitglieder neben unserer Handelskammer: Handwerkskammer Hamburg, Hamburgische Architektenkammer, Hamburgische Ingenieurkammer-Bau, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Steuerberaterkammer Hamburg). Eine zweite Geschäftsstelle wird von der Handwerkskammer Hamburg betrieben.
Wer beantwortet weitere Fragen zum Einheitlichen Ansprechpartner?
Rufen Sie uns einfach, kontaktieren uns per E-Mail oder Fax. Sie erreichen uns außerdem postalisch unter folgender Adresse (Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg, Postfach 111479, 20414 Hamburg). Weitere Hintergründe zum Einheitlichen Ansprechpartner erläutert Ihnen der Filmebeitrag der EU-Kommission auf dieser Seite.
Typische Beispielfälle für den Einheitlichen Ansprechpartner
Lohnt sich eine Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners für Sie? Lernen Sie anhand von zwei typischen Beispielfällen mehr darüber, welche Vorteile Ihnen bei der Einschaltung des Einheitlichen Ansprechpartners zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren entstehen können.
In welchen Fällen kann es sich für Gründer und Unternehmen lohnen den Einheitlichen Ansprechpartners (EA) einzuschalten? Das Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners reicht von der Informationserteilung bis zur Abwicklung ganzer Verfahren.
Anhand von zwei typischen Beispielfällen möchten wir Ihnen die Vorteile der Inanspruchnahme des EA näher erläutern. Ob Sie den Service des EA in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie natürlich selbst.
1. Gründung einer Gaststätte mit Alkoholausschank
Sie möchten eine Gaststätte mit Alkoholausschank sowie Außengastronomie (auf dem Bürgersteig) eröffnen. Außen sollen die Gäste durch eine Markise vor der Sonne geschützt werden, innen soll ein Glücksspielautomat (mit Geldpreisausschüttung) angebracht werden. Wie kann der EA Sie unterstützen?
Verfahrensschritt | Verfahren mit EA |
Gewerbeanzeige
|
EA
|
Anmeldung zur Unterrichtung im Gaststättengewerbe
|
Handelskammer Hamburg
|
Antrag zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
|
EA
|
Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
|
EA
|
Antrag zur Erteilung einer Aufstellerlaubnis für Geldspielautomaten
|
EA
|
Antrag zur Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes
|
EA
|
2. Veranstaltung eines Großevents auf einem öffentlichem Platz
Sie führen eine Eventagentur und planen eine Großveranstaltung mit pyrotechnischer Show auf einem öffentlichen Platz. Nun fragen Sie sich, ob der Umgang und Transport der notwendigen Materialien eigentlich genehmigungsbedürftig ist. Inwieweit kann der EA Ihnen helfen?
Verfahrensschritt | Verfahren mit EA |
Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
|
EA
|
Festsetzung eines Marktes
|
EA
|
Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Sprengstoff
|
EA
|
Nachweis der Fachkunde für den Umgang mit Sprengstoff
|
EA
|
Wo immer der EA in den genannten Beispielen in Anspruch genommen werden kann bietet er folgende Serviceleistungen:
- Beratung zu den gesetzlichen Anforderungen
- Annahme und Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Stellen
- Übernahme der Verfahrenskorrespondenz mit den zuständigen Stellen
- Kontrolle des Verfahrensstands.
Durch Ansiedlung unser Geschäftsstelle in der Handelskammer Hamburg sind Ansprechpartner für weitere Anliegen wie Steuerfragen, Existenzgründungsberatung oder Finanzierungsmöglichkeiten nicht weit.
Möchten Sie wissen inwieweit der EA konkret Ihnen helfen kann? Sprechen Sie uns an, oder informieren Sie sich auf den Seiten zu unserem Leistungsangebot.
Kontaktinformationen zu den Ansprechpartnern in den verschiedenen Kammern
Alle Kontaktinformationen zu den Ansprechpartnern in den verschiedenen Kammern finden Sie unten. Weitere Arbeitsmaterialien sind auf der rechten Seite per Download abrufbar.
Einheitliche Postanschrift der EA-Geschäftsstelle |
Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg
Postfach 11 14 49 20414 Hamburg |
Geschäftsstellenanschriften |
Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg
Geschäftsstelle Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1 20457 Hamburg |
Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg
Geschäftsstelle Handwerkskammer Hamburg Holstenwall 12 20355 Hamburg |
Ansprechpartner in der Handelskammer Hamburg
Handelskammer Hamburg/Ansprechpartner
Mirko Klink
|
Tel: +49 40 36138-674
ea@ea.hamburg.de |
Ansprechpartner in den anderen Kammern der Kammergemeinschaft
|
Handwerkskammer Hamburg Holstenwall 12 20355 Hamburg |
Yakup Sertdemir (Leitung Handwerksrolle; Einheitlicher Ansprechpartner)
Tel: +49 40 35905-269 yakup.sertdemir@hwk-hamburg.de |
Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Valentinskamp 88
20355 Hamburg |
Dr. Henning Löwe (Hauptgeschäftsführer)
loewe@rak-hamburg.de Tel: +49 40 357441-13 Fax: +49 40 357441-41 |
Steuerberaterkammer Hamburg
Raboisen 32 20095 Hamburg |
Hamburgische Ingenieurkammer Bau Grindelhof 40 20146 Hamburg |
Dr. Holger Matuschak (Geschäftsführer und Justitiar)
matuschak@hikb.de Tel. 040/4134546-0 Fax: 040/4134546-1 |
Hamburgische Architektenkammer Grindelhof 40 20146 Hamburg |
Dr. Holger Matuschak (Geschäftsführer und Justitiar)
matuschak@akhh.de Tel. 040/441841-0 Fax: 040/441841-44 |