Validierungsverfahren

Berufserfahrung bestätigen lassen

Zum 1. Januar 2025 wird die Feststellung von individuellen, berufsspezifischen Kompetenzen eine neue hoheitliche Aufgabe der Kammern. Ein entsprechendes Gesetz ist bereits verabschiedet. Die notwendigen Verordnungen zur Umsetzung der neuen Aufgabe, die auch als Feststellungsverfahren oder Validierung bezeichnet wird, sind in Arbeit. Die Handelskammer Hamburg wird ab Anfang 2025 Feststellungsverfahren anbieten. Wenn es so weit ist, werden wir unser Angebot auf dieser Seite veröffentlichen.

Ziel des Validierungsverfahrens

Das Ziel ist es, dass erfahrenen Personen ohne formalen Berufsabschluss durch dieses Verfahren die Möglichkeit bekommen, berufsrelevante Kompetenzen zu
  • identifizieren,
  • dokumentieren,
  • bewerten,
  • zertifizieren.
Am Ende des Verfahrens erhalten Teilnehmende ein Zertifikat, dass die volle oder überwiegende Gleichwertigkeit mit einem bestimmten Ausbildungsabschluss bescheinigt. Es ist außerdem möglich, die teilweise Gleichwertigkeit für Menschen mit Behinderung feststellen zu lassen. Dieses Zertifikat verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, hilft Ihnen beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und unterstützt beim innerbetrieblichen Aufstieg.

Wie läuft ein Feststellungsverfahren ab?

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Hinweis: Der Film beschreibt das Verfahren des Modellprojekts ValiKom. Geringfügige Abweichungen zum künftigen Feststellungsverfahren können nicht ausgeschlossen werden.

Checkliste – Kommt ein Feststellungsverfahren für mich in Frage?

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt
  • Sie sind aktuell nicht in einer Berufsausbildung und haben auch bisher keine Berufsausbildung abgeschlossen
  • Sie haben Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld, für das eine Berufsausbildung existiert (Referenzberuf). Das können Sie hier nachprüfen: Berufsbilder von A-Z
Bitte merken Sie sich die Ausbildungsdauer. Davon hängt ab, wie viel Berufserfahrung Sie nachweisen müssen. Die Ausbildung in Ihrem Referenzberuf dauert normalerweise
2 Jahre? Dann müssen Sie
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 1 Jahr und 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
3 Jahre? Dann müssen Sie
  • mindestens 4 Jahre und 6 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 2 Jahre und 3 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
3,5 Jahre? Dann müssen Sie
  • mindestens 5 Jahre und 3 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 2 Jahre und 8 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
Wenn Sie alle Fragen für sich mit JA beantworten konnten, haben Sie gute Chancen, dass Sie für ein Feststellungsverfahren in Frage kommen. Ob Sie zugelassen werden, entscheiden letztlich die Berufsexpertinnen und -experten. Die Feststellungsverfahren beginnen erst im kommenden Jahr.

Andere Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben

Das Feststellungsverfahren ist nicht der einzige Weg, nachträglich einen Berufsabschluss oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten. Andere Möglichkeiten sind: