Externenzulassung
Zulassung in besonderen Fällen
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bietet Berufspraktikern mit entsprechender Berufserfahrung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Abschlussprüfung ohne vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung. Dabei handelt es sich um die Zulassung in besonderen Fällen nach § 45 (2) BBiG. Landläufig auch als Externenprüfung bezeichnet.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Berufspraxis zählt! Zur Abschlussprüfung zuzulassen ist, wer mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf oder einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf tätig ist bzw. war, in dem die Prüfung abgelegt werden soll (§45 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das 4,5 Jahre Berufstätigkeit.
In Ausnahmefällen kann auf einen Nachweis der Mindestzeit verzichtet werden, wenn auf andere Weise glaubhaft gemacht werden kann, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde und aus diesem Grund eine Zulassung zur Prüfung zu rechtfertigen ist (§45 Absatz 2 Satz 3 BBiG).
Zuständige IHK
Die Zulassung zur Externenprüfung ist bei der Industrie- und Handelskammer zu beantragen, in deren Bezirk die auf die Prüfung vorbereitende Bildungsstätte oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Prüflings liegt. Die vorbereitende Bildungsstätte kann bspw. ein Bildungsträger oder eine duale Hochschule sein.
Antrag auf Zulassung für Personen mit Berufserfahrung
Bitte stellen Sie den Antrag auf Zulassung in besonderen Fällen (DOCX-Datei · 81 KB) und legen diese Unterlagen bei:
- tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang
- das Zeugnis Ihres höchsten Schulabschlusses
- Nachweise, die die berufliche Handlungsfähigkeit belegen, insbesondere Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse, aus denen die einzelnen Tätigkeiten sowie der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen (Arbeitsplatzbeschreibungen)
- Zeugnisse und Bescheinigungen über eine absolvierte (Teil-)Ausbildung
- Nachweise über erfolgte Nachqualifizierungen, über erworbene Zusatzqualifikationen
- weitere Nachweise, aus denen sich Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen.
Beachten Sie bitte: Bei den Schul- und Arbeitszeugnissen genügen einfache Kopien. Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, reichen Sie bitte zusammen mit einer deutschen Übersetzung ein.
Antrag auf Zulassung für Absolventen:innen von Bildungsträgern und dual Studierende
Für die Absolventen:innen von Kursen zum Erlangen des dualen Berufsabschlusses bei Bildungsträgern und dual Studierende gilt ein zweistufiges Zulassungsverfahren: Zunächst ist durch den Bildungsträger/die Hochschule der Lehr-/Studiengang zuzulassen. Im zweiten Schritt stellen die Prüflinge einen individuellen Antrag auf Zulassung zur Prüfung (DOCX-Datei · 81 KB). Durch die vorgelagerte Bewertung des Kursangebots / des Studiengangs kann die nachgelagerte Zulassung der Prüfungsteilnehmenden schneller erfolgen und bei Erfüllung der Zulassungskriterien ein Prüfungsplatz sichergestellt werden.
Schritt 1: Zulassung des Lehrgangs Studiengangs durch den Bildungsträger/die Hochschule
Bitte reichen Sie für den Lehrgang/Studiengang ein Konzept ein, das die folgenden Unterlagen bzw. Informationen enthält:
- Ein Lehrplan, aus dem hervorgeht, dass die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans der zugrundeliegenden Ausbildungsverordnung vermittelt werden. Idealerweise erfolgt dies in einer Gegenüberstellung des Lehrplans der Bildungseinrichtung und des Ausbildungsrahmenlehrplans.
- Ein Muster eines Kooperationsvertrags mit Ihren Ausbildungsbetrieben. In dem Kooperationsvertrag muss sichergestellt sein, dass
- durch den Betrieb die praktischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten gemäß Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden,
- die Auszubildenden ein Berichtsheft führen und
- der Betrieb eine eingetragene Ausbildungsstätte bei der zuständigen IHK ist
- Ein Nachweis über die Gesamtdauer der Ausbildung, aus dem der Anteil an Theorie- und Praxisphasen sowie Präsenz- und Onlinephasen hervorgeht.
Nach Prüfung des Konzepts erhalten Sie eine Rückmeldung. Bitte teilen Sie uns bei Genehmigung des Konzepts zeitnah mit, wie viele Personen sich voraussichtlich für welchen Prüfungstermin anmelden werden.
Sollte ein Betrieb nicht als Ausbildungsstätte eingetragen sein, kann bei der zuständigen IHK eine Eignungsfeststellung beantragt werden.
Falls Sie neue Lehr- oder Studiengänge in Ihr Portfolio aufnehmen, die eine IHK-Abschlussprüfung vorsehen, nehmen Sie davor bitte Kontakt mit der zuständigen IHK auf.
Schritt 2: Individueller Zulassungsantrag durch den Prüfling
Jede:r Prüfungsteilnehmer:in muss für die Zulassung nach § 45 (2) BBiG „Zulassung in besonderen Fällen“ rechtzeitig (mindestens zwei Monate vor Anmeldeschluss) vor dem Prüfungstermin einen Antrag auf Zulassung stellen.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eine Ausbildungs-/Studienbescheinigung des Bildungsträgers/der Hochschule.
- Eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs, dass der Prüfling im Betrieb entsprechend des Ausbildungsrahmenlehrplans der zugrundeliegenden Ausbildungsverordnung ausgebildet wurde.
- Ein qualifizierter Ausbildungsnachweis (Berichtsheft), aus dem Fehlzeiten hervorgehen. Hohe Fehlzeiten während der Praxisphasen können die Zulassung zur Prüfung gefährden. Es gelten die Kriterien für Auszubildende gemäß BBiG.
Informationen zum Führen eines Ausbildungsnachweises können unter www.hk24.de/berichtsheft, Dokument-Nr.: 23095 abgerufen werden.
Wird der Antrag auf Zulassung genehmigt, kann die Anmeldung zum Prüfungstermin innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgen.
Prüfungstermine
Die jeweiligen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte den einzelnen Berufen unter www.hk24.de/pruefung.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Zulassung in besonderen Fällen mindestens fünf Monate vor dem geplanten Prüfungstermin.
Prüfungsvorbereitung
Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufs gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.
Eine gezielte Vorbereitung ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung. In der Ausbildungsordnung für den angestrebten Beruf erfahren Sie alles über die praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen.
Für die schriftlichen Prüfungsbereiche benötigen Sie umfangreiche Kenntnisse, die normalerweise überwiegend durch die Berufsschule – im Rahmen der regulären Ausbildung – vermittelt werden. Um diese Prüfungsbereiche bestehen zu können, müssen Sie sich die erforderlichen Kenntnisse im Selbststudium aneignen.
Schriftliches Vorbereitungsmaterial gibt es:
- für kaufmännische Berufe beim U-Form-Verlag, uform@u-form.de, Telefon: 0212 22207-0
- für gewerbliche Berufe beim Christiani-Verlag, info@christiani.de, Telefon: 07531 5801-100